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Beschlussvorlage: Gelockerte Kontaktbeschränkungen über Ostern im Gespräch

Beschlussvorlage: Gelockerte Kontaktbeschränkungen über Ostern im Gespräch

Ostern ist mehr als nur die Eiersuche. - BlueOrange Studio / Shutterstock.com

Vor Beginn der Bund-Länder-Beratungen über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise gibt es Überlegungen für gelockerte Kontaktbeschränkungen an Ostern. An den Feiertagen können sich womöglich mehr Verwandte aus verschiedenen Hausständen treffen, als eigentlich derzeit erlaubt ist, wie aus einer neuen Beschlussvorlage für die Gespräche am Montagnachmittag hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Die entsprechende Passage ist allerdings in Klammern gesetzt, was auf weiteren Beratungsbedarf hindeutet.

„Anders als im Lockdown über Ostern im letzten Jahr sollen Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein“, heißt es dort. „Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können.“

Daher würden der Vorlage zufolge die Länder für die Zeit vom 2. bis zum 5. April 2021 „Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis“ zulassen. Zum engsten Familienkreis zählen demnach Ehegatten, Lebenspartner und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Solche Treffen sollen dem Entwurf zufolge auch dann möglich sein, „wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet“. Selbsttests und die „Wahrnehmung der kostenlosen Testangebote“ unmittelbar vor Familientreffen trügen „erheblich“ zum Infektionsschutz bei solchen Zusammenkünften bei.

Zugleich wird in der Vorlage mit Stand Montagmorgen um 10.00 Uhr darauf hingewiesen, dass Bund und Länder „weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger“ appellierten, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und Ausland zu verzichten. Dies gelte „auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage“. 

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