Mit einem Nachbarschaftsstreit wegen einer Schwarzkiefer hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag befasst. Die Äste des 15 Meter hohen Baums ragen seit mindestens 20 Jahren auf das Nachbargrundstück, was den Nachbarn wegen herabfallender Nadeln und Zapfen so störte, dass er Äste abschnitt. Daraufhin zogen die Baumbesitzer vor Gericht. (Az. V ZR 234/19)
Sie verlangen von dem Nachbarn, dass er keine überhängenden Zweige in mehr als fünf Metern Höhe mehr abschneidet. Dies gefährde die Standsicherheit der Kiefer. Vor einem Berliner Amtsgericht und dem Landgericht Berlin hatten sie damit Erfolg. Zwar dürften Nachbarn herüberragende Äste abschneiden, hieß es zur Begründung – aber nur bei unmittelbarer Beeinträchtigung und nicht bei herabfallenden Nadeln oder Zapfen.
Diese Rechtsprechung ist allerdings laut BGH inzwischen überholt. Der BGH selbst entschied im Juni 2019, dass auch herabgefallene Nadeln oder Zapfen von überhängenden Zweigen eine relevante Beeinträchtigung sein können. Nun stellt sich die Frage, ob dieses Selbsthilferecht auch gilt, wenn der Baum wegen des Abschneidens der Äste seine Standfestigkeit verlieren könnte. Das Urteil soll am 11. Juni verkündet werden.