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Bundesrat billigt Weiterbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Bundesrat billigt Weiterbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Bundesrat (über cozmo news)

Der Bundesrat hat die Sonderregelungen für Maßnahmen in der Corona-Pandemie gebilligt. Die Länderkammer stimmte am Freitag für das Gesetz zur Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dies ist Voraussetzung für die derzeitigen Maßnahmen zum weitgehenden Lockdown in der Ländern. Es sorgt außerdem dafür, dass die Coronavirus-Testverordnung, die Einreiseverordnung und die Impfverordnung weiter gelten können. 

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig automatisch als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt. Somit gilt die epidemische Lage zunächst bis Ende Juni.

Verschiedene befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern sind  künftig nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft. Sie treten nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft.

Das Gesetz legt Impfziele fest, um den rechtlichen Rahmen für Prioritäten beim Impfen zu stärken – zum Beispiel nach bestimmten Personengruppen. Es ermöglicht Regelungen für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Impfstoffen.

Auch die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag gelten für weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, kann eine Rechtsverordnung bestimmen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält. Krankenhäuser erhalten insgesamt 450 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Prämie zu zahlen.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Kostenbelastung für die Länderhaushalte hin. Er erwartet, dass die dauerhafte hälftige Kostenbeteiligung des Bundes in einer gesetzlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben wird.

Außerdem sorgt sich der Bundesrat um die corona-bedingten Belastungen der niedergelassenen Ärzte. Er begrüßt zwar die geplante Verlängerung des Schutzschirms für die Vertragsärzteschaft, fordert aber weitere Verbesserungen bei der vorgesehenen Verwendung der Rückstellungen und beabsichtigten Kompensationszahlungen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten.

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