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CDU-Vorstand beschließt Verhaltensregeln für alle Mitglieder

CDU-Vorstand beschließt Verhaltensregeln für alle Mitglieder

CDU-Parteizentrale in Berlin - Bild: Egg / Shutterstock.com

Als Konsequenz aus den Affären um Maskendeals und Lobby-Tätigkeiten von Abgeordneten hat der CDU-Vorstand am Montag Verhaltensregeln für alle Parteimitglieder beschlossen. Für Abgeordnete der CDU sieht der Kodex die Offenlegung aller Nebentätigkeiten vor. Inhaber von Regierungsämtern und Mandatsträger sollen keine Geldspenden annehmen dürfen. Abgeordneten- und Parteitätigkeit müssen voneinander getrennt werden. 

„Leider hat sich in den vergangenen Tagen gezeigt, dass einzelne Mandatsträger der CDU diese selbstverständlichen Grundsätze des Anstandes und christdemokratischen Anspruchs nicht teilen“, heißt es in dem Papier. „Mitglieder, die die Partei oder ihr Mandat für selbstsüchtige Zwecke missbrauchen, verstoßen gegen die Grundsätze der CDU. Sie müssen das Mandat aufgeben und unsere Partei unverzüglich verlassen.“

Die beschlossenen Verhaltensregeln seien „nicht abschließend zu verstehen und werden kurzfristig im Detail weiterentwickelt und konkretisiert“, heißt es weiter. Sie sollten „neben den bestehenden gesetzlichen Regelungen“ für alle Parteimitglieder der CDU gelten.

Im Einzelnen sehen die Regeln vor, dass CDU-Abgeordnete auf europäischer, Bundes- oder Landesebene sämtliche Nebentätigkeiten offenlegen – etwa auch Mitgliedschaften in Vorständen und Aufsichtsräten. Gleiches solle gelten für Gewinnanteile, Aktienoptionen oder Unternehmensbeteiligungen.

Inhaber von Regierungsämtern und Mandatsträger dürfen demnach keine Geldspenden annehmen. Auch Kandidatinnen und Kandidaten dürfen keine Geldspenden für sich persönlich annehmen. Geldspenden für den Wahlkampf müssten von den Spendern an die zuständige Parteigliederung geleistet werden.

Zudem müssen CDU-Politiker dem Papier zufolge ihre Abgeordneten- und Parteitätigkeit voneinander trennen. Wenn es zu Überschneidungen komme – etwa bei der Nutzung gemeinsamer Büroräume oder der Finanzierung gemeinsamer Geschäftsstellen – müsse „eine klare Zuordnung der Räume und Aufgaben gewährleistet sein“.

In den vergangenen Wochen waren fragwürdige Geschäfte mehrere Unions-Bundestagsabgeordneter bekannt geworden. Sie sollen für die Vermittlung von Schutzmasken-Lieferungen in der Corona-Pandemie hohe Provisionen eingestrichen haben. Für zusätzliche Negativschlagzeilen sorgte das mutmaßlich bezahlte Engagement weitere Unionspolitiker für das autoritär regierte Aserbaidschan.

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