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Epidemische Lage ist die Grundlage für die Beschränkungen in der Pandemie

Symbolbild: Coronavirus

Symbolbild: Coronavirus

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die seit Ende März des vergangenen Jahres besteht, gilt bis Ende Juni weiter. Mit dem entsprechenden Gesetz schaffte der Bundestag die Grundlage für die Verlängerung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie.

Was bringt die epidemische Lage von nationaler Tragweite mit sich? 

Die epidemische Notlage wird mit dem Gesetz über den bisherigen Geltungszeitraum bis Ende März hinaus um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert. Sollte der Bundestag bis dahin keine weitere Fortgeltung beschließen, würde die epidemische Lage danach nicht mehr bestehen. Die Regelung versetzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)in die Lage, eine Reihe von Pandemie-Maßnahmen auf dem Verordnungsweg in eigener Regie zu regeln – etwa für das Testen, das Impfen oder das Einreisen.

Vor allem bildet die epidemische Lage aber die Grundlage für den derzeitigen Lockdown ebenso wie für Verschärfungen und Lockerungen. Umgesetzt werden muss dies alles aber durch Regelungen der Länder. Das heißt: Der Beschluss des Bundestages bedeutet keine automatische Verlängerung des Lockdowns.

Welche Kriterien gelten künftig?

Bisher ist ausschlaggebendes Kriterium für Verschärfung oder Lockerung von Maßnahmen der Inzidenzwert, der angibt, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen registriert werden. Künftig sollen andere Kriterien hinzu kommen – etwa der Fortschritt bei den Impfungen und der so genannte R-Wert. Er gibt an, wie viele weitere Menschen ein Infizierter rein rechnerisch ansteckt.

Was regelt das Gesetz zu den Impfungen?

In einem neuen Abschnitt werden die Impfziele festgelegt. Damit soll der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt werden. In entsprechenden Verordnungen Spahns wird dann die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt.

Was wird für Familien mit Kindern neu geregelt?

Eine Verbesserung gibt es beim Kinderkrankengeld, das Eltern in Anspruch nehmen können, wenn ihre Kinder wegen der Pandemie zuhause bleiben. Ein Entschädigungsanspruch besteht anders als bislang nunmehr auch dann, wenn die Eltern die Möglichkeit zum Homeoffice haben. 

Welche Verbesserungen gibt es in der Pflege?

Der Bund stellt zusätzlich 450 Millionen Euro für die Prämien von Pflegekräften zur Verfügung, die durch die Pandemie besonders belastet sind. Dadurch sollen mehr Beschäftigte die Leistung bekommen. 

Geholfen werden soll zudem den Pflegeeinrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie mit Mindereinnahmen zu kämpfen haben. Denn viele ältere Menschen vermeiden es wegen der Ansteckungsgefahr, sich in eine vollstationäre Einrichtung zu begeben. Die Häuser bekommen pandemiebedingte Minderausgaben noch bis zum 30. Juni erstattet.

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