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EU-Parlament: Katalanische EU-Abgeordnete verlieren Immunität

EU-Parlament: Katalanische EU-Abgeordnete verlieren Immunität

Europäische Union

Der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens, Carles Puigdemont, und zwei seiner Mitstreiter für die Unabhängigkeit der Region von Spanien verlieren ihre Immunität als EU-Abgeordnete. Das EU-Parlament stimmte am Montagabend für den Immunitätsentzug, wie am Dienstagmorgen bekanntgegeben wurde. Den Katalanen droht nun die Auslieferung an die spanischen Behörden.

Puigdemont und sein ehemaliger Gesundheitsminister Toni Comín hatten sich nach dem von Madrid unterbundenen katalanischen Unabhängigkeitsprozess im Oktober 2017 nach Belgien abgesetzt, um der Strafverfolgung zu entgehen. Kataloniens Ex-Kulturministerin Clara Ponsatí floh nach Schottland. 2019 wurden alle drei ins EU-Parlament gewählt.

Spanien bemüht sich Jahren vergeblich um die Auslieferungen. Mehrere Versuche schlugen bereits fehl. Wegen ihrer Abgeordnetenimmunität konnten die belgischen und schottischen Behörden zuletzt über die aktuellen Gesuche noch nicht befinden.

Konservative, Sozialdemokraten und Liberale im EU-Parlament hatten ihre Abgeordneten aufgerufen, bei der geheimen Abstimmung für eine Aufhebung der Immunität zu stimmen. Die Fraktionen der Grünen und der Linken waren dagegen. Die Anträge auf Immunitätsentzug wurden nun jeweils mit einer Mehrheit von gut 400 von knapp 700 abgegebenen Stimmen angenommen.

In Spanien drohen den Politikern harte Strafen. Dort gebliebene Mitstreiter für die Unabhängigkeit Kataloniens wurden bereits zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der frühere katalanische Vize-Präsident Oriol Junqueras etwa erhielt eine 13-jährige Gefängnisstrafe. Auch er war ins EU-Parlament gewählt worden, konnte sein Mandat wegen der Verurteilung aber nicht antreten.

Ob die Behörden die Politiker tatsächlich ausliefern, ist allerdings nach wie vor ungewiss. Erst im Januar hatte ein belgisches Gericht die Auslieferung eines weiteren Exil-Katalanen, des ehemaligen Kulturministers Lluis Puig, in zweiter Instanz abgelehnt.

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