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Gericht: Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehe in Japan ist verfassungswidrig

Gericht: Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehe in Japan ist verfassungswidrig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Ein japanisches Gericht hat die fehlende rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht in der nordjapanischen Stadt Sapporo erklärte am Mittwoch, gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zu den Vorteilen der Ehe gänzlich zu verbieten, verletze das in der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung. Japan hat als einziger Staat in der Gruppe der sieben großen Industrienationen (G7) die Homoehe noch nicht anerkannt. 

Die oppositionelle Abgeordnete Kanako Otsuji, eine der wenigen offen homosexuellen Politikerinnen in dem Land, schrieb im Onlinedienst Twitter, sie sei „wirklich, wirklich froh“ über das Urteil. Sie forderte eine Gesetzesreform, „um gleichgeschlechtliche Ehen möglich zu machen“. 

Mehr als ein Dutzend Paare hatten 2019 vor mehreren Gerichten des Landes geklagt und der Regierung Diskriminierung vorgeworfen. Die Kläger in Sapporo hatten eine Entschädigung von einer Million Yen (rund 7700 Euro) pro Person gefordert, weil ihnen Rechte versagt worden seien, die heterosexuelle Paare genießen würden. Das Gericht wies diese Forderung ab. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass sexuelle Orientierung ebenso wie etwa das Geschlecht oder die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe keine bewusst gewählte Kategorie sei. 

Aktivisten vor dem Gericht begrüßten das Urteil begeistert. Die Anwälte der Kläger erklärten, es handle sich um „einen großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe“. 

Gleichgeschlechtlichen Paaren begegnen in Japan im Alltag zahlreiche Hürden, etwa bei der Wohnungssuche oder bei der Möglichkeit, sich während Krankenhausaufenthalten zu besuchen. Laut einer Umfrage der Zeitung „Yomiuri“ im November unterstützen 61 Prozent der Japaner die Homoehe, 37 Prozent lehnen sie ab. 

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