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Mit Oster-Lockdown und schärferen Reiseregeln die dritte Corona-Welle brechen

Mit Oster-Lockdown und schärferen Reiseregeln die dritte Corona-Welle brechen

Angela Merkel, Markus Söder und Michael Müller - Bild: Bundesregierung/Kugler

Unter anderem mit einem harten Oster-Lockdown wollen Bund und Länder die dritte Corona-Welle zumindest bremsen. Angesichts deutlich steigender Infektionszahlen verständigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder nach zähen Verhandlungen in der Nacht zum Dienstag auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Das nächste Spitzengespräch ist für den 12. April geplant.

OSTER-LOCKDOWN

Ostern soll das Motto heißen: Zu Hause bleiben! Dafür wird eine „erweiterte Ruhezeit“ vom 1. bis zum 5. April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, eingeführt. Es dürfen sich dann nur maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, Paare gelten generell als ein Haushalt.

Die Geschäfte sollen in dieser Zeit schließen, am Donnerstag und Samstag sollen ähnliche Regeln wie an Sonn- und Feiertagen gelten. Lediglich der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf laut dem Beschluss am Ostersamstag öffnen. Versammlungen im öffentlichen Raum sollen an den fünf Tagen untersagt werden. Gottesdienste sollen möglichst virtuell stattfinden. Ziel ist laut Merkel, die dritte Welle „ein Stück weit zu brechen“.

CORONA-NOTBREMSE ZIEHEN

Die bestehenden Lockdown-Regeln werden bis zum 18. April verlängert. Damit gilt auch weiterhin die Anfang März beschlossene Notbremse, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen soll. Bei drei Tagen mit entsprechenden hohen Inzidenzwerten gelten wieder strengere Corona-Regeln. Die Marke wurde in zahlreichen Ländern und Regionen bereits überschritten, auch bundesweit liegt die Inzidenz bereits über diesem Wert.

Bund und Ländern vereinbarten zudem, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen weitergehende Schritte gegangen werden sollen. Dazu können unter anderem die Vorgabe einer Maskenpflicht für Mitfahrer im Auto oder Ausgangsbeschränkungen gehören. Außerdem werden Öffnungsschritte ausdrücklich an stabile oder sinkende Inzidenzwerte geknüpft – die es derzeit de facto nicht gibt.

AUF REISEN VERZICHTEN 

Erneuert wird in dem Beschluss der eindringliche Appell, „auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“. Von Fluglinien erwarten Bund und Länder zudem Corona-Tests aller Passagiere und Crew-Mitglieder vor dem Rückflug auch aus Nicht-Risikogebieten wie derzeit Mallorca. Zudem soll im Infektionsschutzgesetz eine „generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland“ festgeschrieben werden.

Die strikteren Test- und Quarantäneregeln für Reisende aus Risikogebieten bleiben in Kraft. Touristische Hotelübernachtungen im Inland bleiben untersagt. Auch kontaktarme Inlandsreisen etwa in Ferienwohnungen soll es vorerst weiterhin nicht geben.

NOCH MEHR TESTS NACH OSTERN:

„Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidende Rolle spielen“, erklären die Regierungschefinnen und -chefs. An Schulen und Kitas werden demnach derzeit flächendeckende Tests eingeführt, möglichst zweimal pro Woche. In Modellprojekten soll untersucht werden, ob und wie Tests Öffnungsschritte ermöglichen. Generell sollen flächendeckend „Bürgertests“ angeboten werden, die einmal wöchentlich für alle kostenlos sind. Diese Schnelltests waren bislang nur schleppend angelaufen.

ZU HAUSE ARBEITEN ODER TESTEN:

Bund und Länder fordern Unternehmen erneut auf, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Zudem sollen die Firmen ihre Testangebote ausweiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen sich möglichst zwei Mal pro Woche testen lassen können. Klappt dies nicht, soll eine Testpflicht per Verordnung kommen.

WEITERE HILFEN FÜR UNTERNEHMEN:

Besonders schwer von den Schließungen betroffene Unternehmen sollen weitere Hilfen bekommen. Die Bundesregierung wird laut dem Beschluss für diese „ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“.

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