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Regierung stoppt nach Betrugsverdacht Abschlagszahlungen für Corona-Hilfen

Regierung stoppt nach Betrugsverdacht Abschlagszahlungen für Corona-Hilfen

Corona-Hilfsgelder

Bei den staatlichen Hilfen für vom Corona-Lockdown betroffene Betriebe gibt es den Verdacht, dass Gelder unrechtmäßig erschlichen wurden. Das Bundeswirtschaftsministerium setzte deshalb vorübergehend die Abschlagszahlungen aus, wies am Mittwoch aber zugleich darauf hin, dass die regulären Zahlungen durch die Länder weiterliefen. Aus Wirtschaft und Opposition kam dennoch scharfe Kritik.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von Peter Altmaier (CDU) besteht der Betrugsverdacht „in einigen Fällen“. Die zuständigen Stellen hätten bereits Ermittlungen aufgenommen, erklärte das Ministerium am Dienstagabend. 

Das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ hatte zuvor berichtet, dass sich Unbekannte mit falschen Identitäten beim Wirtschaftsministerium als sogenannte prüfende Dritte registriert und dann für echte Unternehmen Hilfen beantragt hätten. Das Geld sei jedoch nicht an die Unternehmen geflossen, sondern auf die Konten der Betrüger, berichtete das Magazin. Laut „Business Insider“ dürfte der Schaden weit in die Millionen gehen.

Das „Handelsblatt“ berichtete unter Berufung auf Regierungskreise, dass es bei dem Betrugsverdacht um einen Schaden in Höhe von unter 15 Millionen Euro gehe. Es werde gegen drei mögliche Tatverdächtige ermittelt, von denen sich einer fälschlicherweise als Anwalt ausgegeben haben soll. Einer der Tatverdächtigen sei von Berlin aus tätig geworden, ein anderer aus Süddeutschland, schrieb die Zeitung.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums bezeichnete es am Mittwoch als „sehr schade und sehr bedauerlich“, dass durch einige wenige versucht worden sei, „die Not unserer Unternehmen auszunutzen“. Dabei sei scheinbar mit „erheblicher krimineller Energie“ vorgegangen worden. „Diese Machenschaften gibt es leider, das lässt sich leider nie komplett ausschließen“, sagte er.

Das Ziel sei nun, dass die Abschlagszahlungen „in den nächsten Tagen“ wieder aufgenommen werden könnten. Diese Abschlagszahlungen sind vorläufige Teilauszahlungen, die im Herbst eingeführt worden waren – als Reaktion auf wachsende Kritik an einer schleppenden Auszahlung der in der Pandemie für viele Betroffene dringend nötigen staatlichen Hilfen.

Im Rahmen der staatlichen Corona-Hilfsprogramme hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr zugleich vorgeschrieben, dass lediglich „prüfende Dritte“ die Anträge stellen können. Dazu gehören neben Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern auch Rechtsanwälte.

Nach Angaben der Bundesregierung sollte durch diese Vorprüfung sichergestellt werden, dass die Anträge „zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden“. Hintergrund ist aber auch, dass so Manipulationen eigentlich ausgeschlossen werden sollten, da es bei den während der Betriebsschließungen im Frühjahr 2020 gewährten Soforthilfen zahlreiche Berichte über Missbrauch gegeben hatte.

Nach Ministeriumsangaben wurden für die November- und Dezemberhilfen inzwischen 96 Prozent der Abschlagszahlungen geleistet. Der Großteil der Teilauszahlungen für diese Hilfen sei von dem derzeitigen Stopp also nicht betroffen. Die regulären Auszahlungen, die seit einigen Wochen Sache der Länder sind, fänden zudem „weiter vollständig statt“.

Bei der Opposition sorgte der Auszahlungsstopp dennoch für scharfe Kritik. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer warnte vor der Gefahr weiterer Insolvenzen und „noch mehr Arbeitslosen“. Die Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Fraktion, Claudia Müller, beklagte, dass im Wirtschaftsausschuss des Bundestags noch erklärt worden sei, dass Abschlagszahlungen nur an Kontonummern gehen könnten, die den Finanzämtern bekannt seien. Die Corona-Hilfen der Bundesregierung seien „zum Verzweifeln“.

Auch der Mittelstandsverband BVMW warf der Bundesregierung Versäumnisse bei der Verhinderung von Missbrauch vor, für die nun „notleidende Unternehmen“ den Kopf hinhalten müssten. „Aufgrund von Einzelfällen darf es keinen Generalverdacht gegen den gesamten Mittelstand geben“, forderte Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Verbands.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Wolfgang Ewer. Der Zahlungsstopp dürfe jetzt nicht zu dem Reflex führen, jeden Antragsteller an den Pranger zu stellen und per se eine betrügerische Absicht zu unterstellen, sagte er dem „Handelsblatt“.

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