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Bund und Länder wollen Corona-Maßnahmen stärker vereinheitlichen – Gesetzgebung im Eilverfahren

Bund und Länder wollen Corona-Maßnahmen stärker vereinheitlichen – Gesetzgebung im Eilverfahren

Bundestag - Bild: agafapaperiapunta via Twenty20

Bund und Länder streben gemeinsam eine stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen an. Dafür wollen sie nach Regierungsangaben vom Freitag das Infektionsschutzgesetz so nachschärfen, dass künftig beim Überschreiten des Inzidenzwerts 100 in Landkreisen bundesweit einheitliche Verschärfungen der Auflagen in Kraft treten – der bisherige Flickenteppich an länderspezifischen Einzelregelungen würde damit vereinheitlicht. Nach wochenlangem  öffentlichen Streit um den richtigen Weg in der Corona-Politik wollen Bund und Länder mit dem nun gefassten Beschluss ein Signal der Einigkeit setzen.

Sollte die geplante Neuregelung umgesetzt werden, würde der Bund künftig mehr Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommen, die bislang im Wesentlichen Sache der Länder ist. Die geplante Vereinheitlichung der Maßnahmen solle „mehr Klarheit und Transparenz“ für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Ziel sei dabei: „Alle müssen wissen, woran sie sind.“

Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer sagte: „Die jetzt gefundene Lösung war notwendig, weil die Notbremse sehr unterschiedlich ausgelegt worden ist.“

Geplant sind laut Scholz unter anderem bundesweit einheitliche Notbremsen-Regelungen zu nächtlichen Ausgangssperren, Schulschließungen und Ladenschließungen. Die Vorgaben sollen jeweils dann automatisch greifen, wenn der Inzidenzwert in einem Landkreis die Marke von 100 überschreitet.

Die Neuregelung soll schnell umgesetzt werden. Bereits am Dienstag soll das Bundeskabinett die Vorlage verabschieden, dafür wurde die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen. Bereits in der kommenden Woche soll sich der Bundestag damit befassen; die Bundesregierung bot allen Fraktionen Gespräche über die Gesetzespläne an. 

Auch die Länderkammer, der Bundesrat, müsste dem Gesetz zustimmen. Dafür dürfte die bislang für den 7. Mai geplante nächste Sitzung vorgezogen werden.

Ungewöhnlich an dem Vorhaben ist vor allem die Art seines Zustandekommens: Bund und Länder einigten sich in den vergangenen Tagen gemeinsam auf die Gesetzesänderung, ohne dass von den Beratungen etwas an die Öffentlichkeit gelangte. Das ursprünglich für Montag angesetzte Corona-Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten wurde abgesagt. 

Diese Bund-Länder-Runden, in denen seit Beginn der Pandemie die maßgeblichen politischen Abstimmungen vorgenommen wurden, hatten in den vergangenen Wochen zunehmend ein Bild der Zerstrittenheit und Planlosigkeit abgegeben – und dies vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen und eines in Umfragen dokumentierten Vertrauensverlusts der Bevölkerung in die Corona-Politik.

Demmer hob das große Einvernehmen zwischen Bund und Ländern hervor. Sie hätten „hier auf das engste zusammengearbeitet“, sagte sie. Mit Blick auf die Infektionslage sagte sie: „Deutschland befindet sich mitten in der dritten Welle.“ Vizekanzler Scholz sagte, die geplante Vereinheitlichung solle bei den Bürgerinnen und Bürgern für „Vertrauen“ sorgen.

Von Länderseite wurde die Entwicklung positiv beurteilt. Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) bezeichnete die Absage des Gesprächs mit der Kanzlerin als „folgerichtig“. Sie erwarte nun einen konkreten Gesetzesvorschlag des Kanzleramts, sagte Dreyer den Funke-Zeitungen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte den Funke-Zeitungen, es sei „absolut richtig, die Regeln der Notbremse ab einer Inzidenz von 100 verbindlich im Bundesinfektionsschutzgesetz zu verankern“.

Scharfe Kritik an den geplanten Kompetenzzuwächsen für den Bund kam von der AfD. Deren Fraktionschefs im Bundestag, Alice Weidel und Alexander Gauland, sprachen von einem „Anschlag auf die föderale Ordnung und auf demokratische Grundprinzipien unserer Republik“. 

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