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Kabinett beschließt Änderungen bei Agrarförderung für Landwirte

Kabinett beschließt Änderungen bei Agrarförderung für Landwirte

Agrar - Bild: andreyyalansky19 via Twenty20

Die Verteilung der EU-Agrargelder soll die Bauern in Deutschland künftig zu mehr Umwelt- und Klimaschutz bewegen. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag weitgehende Änderungen bei der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für die nächsten Jahre. Während Umweltverbände dies als Schritt in die richtige Richtung begrüßten, warnte der Deutsche Bauernverband vor einem „Strukturbruch in der bäuerlichen Landwirtschaft“.

Zentraler Punkt der Gesetzesentwürfe ist, dass künftig ein größerer Teil der Subventionen für die Landwirte an Umweltauflagen gekoppelt wird. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sagte, es gehe darum, „Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig zu machen und gesellschaftlich akzeptiert“. Dies verlange „von allen Veränderungen“.

„Wir haben heute wichtige Weichen gestellt für eine Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und den Umweltschutz leistet“, sagte Klöckner weiter. Dabei gehe es auch darum, dass die Bauern im Wettbewerb bestehen und so ihre Existenz sichern könnten. Es gebe dabei keinen Widerspruch zwischen Klima- und Umweltschutz auf der einen und Einkommenssicherung für die Landwirte auf der anderen Seite.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die sich im monatelangen Ringen innerhalb der Bundesregierung um die Ausgestaltung der Agrarförderung für weiter reichende Öko-Regelungen als Klöckner stark gemacht hatte, hob hervor, dass wichtige Fortschritte für den Umweltschutz erreicht worden seien. „Die Zeiten, in denen Steuermittel für die Landwirtschaft weitgehend ökologisch blind als Flächenprämien verteilt wurden, gehen dem Ende zu“, erklärte sie. In der Ressortabstimmung seien wichtige Verbesserungen gelungen: So sollten etwa Landwirtinnen und Landwirte künftig mehr Geld erhalten, wenn sie auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichten. 

Nach Angaben des Umweltministeriums werden in Deutschland derzeit jährlich insgesamt rund sechs Milliarden Euro EU-Agrarfördermittel verteilt. „Bislang wurde der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie ausgeschüttet, also weitgehend unabhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft“, erklärte das Ministerium. Ab 2022 werde dieser flächenbezogene Anteil nun „schrittweise durch neue Ansätze ersetzt und sinkt bis zum Jahr 2026 zunächst auf 51 Prozent“.

Wichtiges neues Instrument sind die Öko-Regelungen, über die 25 Prozent der Direktzahlungen aus der sogenannten ersten Säule der GAP ab 2023 eingesetzt werden. Die Details dieser Regelungen sollen von Landwirtschaftsministerium und Umweltministerium im Einvernehmen per Verordnung ausgearbeitet werden.

Deutlich mehr Geld soll es künftig auch für die Förderung unter anderem des Ökolandbaus und von mehr Tierwohl über die zweite Säule der Agrarförderung geben. Bislang werden sechs Prozent der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet. Ab 2022 werden dies acht Prozent sein. Ab 2023 soll es dann eine schrittweise Steigerung von zehn Prozent bis hin zu 15 Prozent im Jahr 2026 geben. Außerdem soll es mehr Geld für Schäfer und andere Weidetierhalter geben, die oft keine oder nur sehr wenig Flächen besitzen.

Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland noch in diesem Jahr seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) begrüßte, dass Fortschritte erreicht worden seien, dennoch gebe es aus Sicht des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes weiteren Handlungsbedarf. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte den Schritt als zwar richtig, aber „unzureichend“ – die Bundestagsabgeordneten müssten in den kommenden Wochen nun nachbessern. 

An die Abgeordneten appellierte auch der Bauernverband, der „schmerzhafte Einschnitte“ für die Landwirte beklagte. Eine Aushöhlung bewährter Umweltprogramme der zweiten Säule durch parallele Öko-Regelungen müsse unterbleiben. Hier müsse der Bundestag „für Korrekturen sorgen“. 

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