Ab Samstag gilt die Corona-Notbremse für ganz Deutschland: Das neue Infektionsschutzgesetz sieht Kontaktbeschränkungen, Geschäftsschließungen und eine nächtliche Ausgangssperre vor. Zwischen 22.00 und 05.00 Uhr morgens darf die eigene Wohnung nur in Ausnahmefällen verlasen werden, etwa um zur Arbeit oder zum Arzt zu gehen. Auch das Reisen ist nicht erlaubt – außer zwischen Kreisen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen aufweisen.
Dieser Inzidenzwert ist die Grenze für die meisten Maßnahmen der Notbremse. Schulen müssen aber erst ab einer Inzidenz von 165 schließen. Insbesondere die nächtliche Ausgangssperre ist umstritten, beim Bundesverfassungsgericht sind bereits Klagen gegen das Gesetz anhängig. Mit der Neuregelung hat der Bund erstmals in der Corona-Pandemie Zuständigkeiten an sich gezogen, die bislang bei den Ländern lagen.