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EU-Parlament für globalen Mindeststeuersatz von 21 Prozent

EU-Parlament für globalen Mindeststeuersatz von 21 Prozent

Europaparlament - Bild: Klaus Schächner/CC BY-NC 2.0

Das EU-Parlament ist für einen globalen Mindeststeuersatz für Unternehmen von bis zu 21 Prozent. Die Abgeordneten sprachen sich am Mittwoch in Brüssel dafür aus, einen entsprechenden Vorschlag von US-Präsident Joe Biden weiterzuverfolgen. Das Parlament „begrüßt die neue Dynamik in den G20/OECD-Verhandlungen, die durch die jüngsten Vorschläge der US-Regierung“ entstanden sei, heißt es in einem Parlamentsbeschluss.

Die Brüsseler Volksvertretung legte am Mittwoch in einer Entschließung ihre Position für die anstehenden Verhandlungen auf internationaler Ebene für eine Reform des internationalen Steuerwesens fest. Die lobenden Worte für den Vorstoß aus Washington wurden per Änderungsantrag mit breiter Mehrheit in den vorbereiteten Bericht aufgenommen. Mit dem Abstimmungsergebnis zur Annahme des endgültigen Textes wurde Donnerstagmorgen gerechnet.

Auch die Finanzminister von Deutschland und Frankreich hatten sich Anfang der Woche in einem gemeinsamen Interview grundsätzlich bereit erklärt, Bidens Vorschlag mitzutragen. „Persönlich hätte ich nichts gegen den US-Vorschlag einzuwenden“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dem Onlineportal „Zeit“. Sollte ein Mindestbesteuerungssatz von 21 Prozent „das Ergebnis der Verhandlungen sein, wären auch wir damit einverstanden“, sagte sein französischer Amtskollege Bruno Le Maire.

Bis zum Sommer 2021 will sich die EU mit den USA und anderen OECD-Ländern auf neue gemeinsame Regeln verständigen. Ein internationaler Mindeststeuersatz für Großkonzerne soll Steueroasen und anderweitigem Steuerdumping einen Riegel vorschieben. Im Zentrum stehen besonders Digitalunternehmen, die es bislang besonders leicht haben, ihre Gewinne zur steuerlichen Optimierung zu verschieben.

Im Entschließungsentwurf unterstreichen die Abgeordneten, „dass die derzeitigen internationalen Steuervorschriften aus dem frühen 20. Jahrhundert stammen und dass die Besteuerungsrechte hauptsächlich auf die physische Präsenz von Unternehmen abstellen“. Wegen der Bedeutung der digitalen Wirtschaft müsse vom traditionellen Konzept der Betriebsstätte abgerückt und künftig eher Gewinn als Umsatz besteuert werden.

Unter US-Präsident Donald Trump hatte es in der Angelegenheit auf internationaler Ebene kaum Fortschritte gegeben. Nationale Pläne – etwa eine Digitalsteuer Frankreichs – hatten zusätzlich für transatlantische Spannungen gesorgt. Mit Bidens Amtsantritt begann Washington zuletzt energisch für eine weltweite Mindestbesteuerung von Unternehmen zu werben.

Das Parlament unterstreicht im Entschließungsentwurf allerdings auch, dass die EU „unabhängig vom Fortschritt der Verhandlungen im inklusiven Rahmen der G20 und der OECD einen Notfallplan“ für den Fall haben sollte, dass die Verhandlungen nicht bald ein zufriedenstellendes Ergebnis brächten. Eine EU-Digitalsteuer sollte dann bis Ende 2021 eingeführt werden.

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