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Nawalny-Mitstreiter wegen Rammstein-Video zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Nawalny-Mitstreiter wegen Rammstein-Video zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Justiz - Bild: solonko_sofiya via Twenty20

Ein Gericht im russischen Archangelsk hat einen Mitstreiter des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny nach dem Teilen eines Rammstein-Musikvideos im Netz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Andrej Borowikow werde Verbreitung von Pornografie vorgeworfen, erklärte sein Anwalt am Donnerstag. Der 32-Jährige, der früher ein Büro von Nawalny leitete, will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Borowikow soll laut einem Medienbericht 2014 das Musikvideo zu dem Song „Pussy“ der deutschen Metal-Band Rammstein auf dem russischen Onlinenetzwerk VKontakte veröffentlicht haben. Eine Version des Musikvideos enthält Sexszenen, in einer weiteren sind spärlich bekleidete Frauen zu sehen. Welche Version Borowikow postete, ist unklar.

Amnesty International hatte das Verfahren gegen Borowikow am Mittwoch als „völlig absurd“ bezeichnet. Es sei offensichtlich, „dass er nur für seinen Aktivismus bestraft wird, nicht für seinen Musikgeschmack“, teilte die Menschenrechtsorganisation mit.

In einem separaten Verfahren wird derzeit über die Einstufung von Nawalnys Anti-Korruptionsstiftung FBK und seinem Netzwerk von Regionalbüros als „extremistisch“ verhandelt. In der Folge würde die Arbeit der Organisationen komplett verboten. Mitgliedern und Unterstützern würden lange Haftstrafen drohen. Das Netzwerk hat bereits seine weitgehende Auflösung angekündigt.

Nawalny hatte im vergangenen August einen Anschlag in Russland mit einem Nervengift aus der Nowitschok-Gruppe überlebt, für den er den Kreml verantwortlich macht. Nach seiner Behandlung in Deutschland wurde er bei seiner Rückkehr im Januar in Russland festgenommen und später wegen angeblicher Verstöße gegen Bewährungsauflagen zu mehr als zweieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt.

Der Druck der Behörden auf seine Unterstützer ist seitdem massiv gestiegen, viele Vertraute des Oppositionellen haben das Land verlassen oder stehen unter Hausarrest.

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