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Beim Verbot des Kükentötens soll es Ausnahmen geben

Beim Verbot des Kükentötens soll es Ausnahmen geben

Küken - Bild: sage_artisticowereko via Twenty20

Vom gerade beschlossenen Verbot des Kükentötens Ende des Jahres soll es eine Ausnahme geben: Die Eintagsküken sollen an Tiere in Tierparks oder Tierhandlungen verfüttert werden dürfen. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 40 Millionen männliche Eintagsküken geschreddert oder erstickt, weil ihre Aufzucht unrentabel ist. 

Die Regierung hatte das Verbot des Kükentötens im Januar beschlossen. Anfang März forderte der Bundesrat in einer Stellungnahme einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt, Küken zu Futterzwecken zu töten. Dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar, argumentierte die Länderkammer: Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten. 

Zunächst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ über die geplante Ausnahme berichtet. In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es demnach: „Die Bundesregierung stimmt der Empfehlung des Bundesrates inhaltlich zu.“ Für das weitere Gesetzgebungsverfahren werde ein entsprechender Vorschlag erarbeitet. Wie viele Küken verfüttert werden könnten, ist noch unklar. 

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 40 Millionen Küken nach dem Schlüpfen geschreddert oder mit Gas getötet, wie die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen berichtete.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte dem Blatt, auch wenn die Zahl im Vergleich zu 2019 um fünf Millionen gesunken sei, sei „das Schreddern der männlichen Küken ist auch im letzten Jahr auf hohem Niveau weitergegangen“. Statistisch werde zwar nur die Anzahl der ausgebrüteten weiblichen Küken genannt, die Regierung gehe aber von einer ähnlichen Anzahl männlicher Küken aus.

Krischer kritisierte gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“, das Gesetz über das Verbot des Kükentötens stehe immer noch nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums wies dies als „schlichtweg falsch“ zurück; das Gesetz sei am 25. März in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden.

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, „dass in Deutschland nur noch Eier ohne Kükentöten produziert werden“, wie Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) nach dem Kabinettsbeschluss erklärt hatte. Betriebe sollen künftig unter anderem auf neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei setzen. Dadurch sollen männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden. Diese Verfahren sehen derzeit eine Bestimmung des Geschlechts zwischen dem 9. und 14. Bebrütungstag vor. 

Künftig soll dies noch früher möglich sein. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen bereits nach dem sechsten Bruttag verboten ist. Das Verfahren ist gerade bei einer späten Bestimmung des Geschlechts umstritten. Fraglich ist etwa, wann die Embryos ein Schmerzempfinden haben. 

Alternativen zu diesen Verfahren sind sogenannte Zweinutzungshühner. Dabei legen die Hennen Eier, während die Hähne gemästet werden. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium legen die Hennen aber weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Die Hähne aus Zweitnutzungsrassen wachsen demnach zudem langsamer und haben kleinere Brustmuskeln als konventionelle Masthühner. Eine dritte Möglichkeit stellt die Aufzucht männlicher Küken im Zuge sogenannter Bruderhahn-Initiativen dar.

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