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Weitere Anträge bei niedersächsischen Amtsgerichten zu Corona-Schutz an Schulen

Weitere Anträge bei niedersächsischen Amtsgerichten zu Corona-Schutz an Schulen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Nach einer Entscheidung eines Weimarer Familienrichters über die Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen an zwei örtlichen Schulen hat ein weiteres Amtsgericht in Niedersachsen den Eingang von entsprechenden Anträgen gemeldet. Es seien bislang acht „gleichlautende Anregungen“ eingegangen, erklärte das Gericht in Bad Iburg am Freitag. Sie seien abgelehnt worden.

Demnach gibt es aus Sicht der dortigen Richter in der Sache keinen Handlungsbedarf, zudem sind Familiengerichte auch gar nicht zur Entscheidung befugt. Bereits am Donnerstag hatte das Amtsgericht Hannover von über hundert „nahezu gleichlautend“ formulierten Anträgen berichtet. Ebenso wie die Kollegen in Bad Iburg sahen die Richter keine Hinweise auf Kindeswohlgefährdung und betonten, eine Entscheidung liege außerhalb ihrer Kompetenz.

Einem Medienbericht zufolge rollt inzwischen anscheinend eine ganze Welle entsprechender Elternanträge bei Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet an. Wie der „Spiegel“ am Freitag vorab berichtete, gingen entsprechende Schriftsätze mit teilweise wortgleichen Begründungen unter anderem auch bei Richtern in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ein.

Die an Schulen geltenden Infektionsschutzmaßnahmen wie Masken- und Testpflicht sowie Abstandsgebote gefährdeten keineswegs das Wohlergehen der Schüler, erklärte das Amtsgericht in Bad Iburg am Freitag. Diese schützten sie vielmehr davor, sich mit dem Virus anzustecken oder es weiterzugeben. Das Gericht schließe sich „ausdrücklich den wissenschaftsbasierten und überzeugenden Einschätzungen“ der nationalen und internationalen Experten an.

Darüber hinaus seien die Verwaltungsgerichte für eine Prüfung staatlicher Verordnungen zuständig, stellte das Gericht der niedersächsischen Stadt weiter klar. „Familiengerichte sind nicht befugt, staatliche Verordnungen aufzuheben, abzuändern oder gar durch eigene politische Vorstellungen zu ersetzen.“

Kürzlich hatte ein Familienrichter am Amtsgericht von Weimar in Thüringen unter Verweis auf angebliche Kindeswohlgefährdung die eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Die Entscheidung und die von dem Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit lösten Verwunderung aus.

Auch ein Familienrichter des Amtsgerichts Weilheim in Bayern befreite vor einigen Tagen mit einer gleichlautenden Begründung ein Kind auf Antrag seiner Eltern von der Maskenpflicht beim Schulbesuch. Zugleich verfügte er laut Presseberichten auch, dass das Kind in seiner Klasse nicht „isoliert“ werden dürfe.

Juristen und Behörden bezweifeln, dass ein Familienrichter zu solchen Entscheidungen rechtlich überhaupt befugt ist. Unter Corona-Leugnern und sogenannten Querdenkern stießen die Urteile der Amtsrichter hingegen laut Berichten auf große Resonanz.

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