Website-Icon Nürnberger Blatt

Der fiktive syrische Flüchtling David Benjamin vor Gericht

Der fiktive syrische Flüchtling David Benjamin vor Gericht

Justitia (über cozmo news)

Franco A. will sich nicht verstecken. Ohne Kapuze über dem Kopf oder Aktenordner vor dem Gesicht betritt der Oberleutnant der Bundeswehr am Donnerstag den Prozesssaal im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Die Anklage wirft ihm vor, sich als syrischer Flüchtling namens David Benjamin aus Damaskus ausgegeben und einen Anschlag geplant zu haben, um die Aufmerksamkeit der Ermittler später auf Asylsuchende zu lenken. Aus Sicht des 32-Jährigen und seiner Verteidiger war das meiste ganz anders.

A. habe sich über ein Jahr lang als Flüchtling ausgegeben, sagt sein Anwalt Moritz David Schmitt-Fricke. Einen Anschlag habe er aber nie geplant. Vielmehr habe er die Schwächen des Asylsystems aufzeigen wollen. „Wenn ein zivilcouragierter Bürger sich als Flüchtling verkleidet, um Asylmissbrauch offenzulegen, ist das nicht staatsgefährdend“, sagt Schmitt-Fricke.

Er beschreibt A. als „vielseitig interessierten jungen Mann“, der keinen Anschlag geplant habe. Er erwarte eine schnelle und entlastende Beweisaufnahme. In einem Eingangsstatement zitiert die Verteidigung zahlreiche Zeugen, die der Polizei ihre Eindrücke von A. schilderten. Jugendfreunde, ehemalige Lehrer und Soldatenkollegen beschreiben ihn demnach unter anderem als „weltoffen“, „neugierig“ und „sozial umgänglich“ mit einem „starken Gerechtigkeitssinn“.

Er sei „patriotisch“ und „stark konservativ“, aber „nicht extremistisch“. Anzeichen von Fremdenfeindlichkeit habe es nie gegeben. Laut Aussage eines ehemaligen Lehrers habe A. die Rockband „Die Ärzte“ gehört. Das passe nicht zu „rassistischen Tendenzen“. A. habe zudem den Eid geschworen, der Bundesrepublik zu dienen. Er stehe zum politischen System in Deutschland. Dieses habe jedoch Schwächen, die er habe aufzeigen wollen, um das System letztlich zu stärken.

Ganz anders sieht dies die Anklage: Sie wirft A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat „aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus vor. Er verfüge über eine „seit Jahren verfestigte rechtsextremistische Gesinnung“ und habe eine besondere Abneigung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Mögliche Opfer seines mutmaßlich geplanten Anschlags sollen der damalige Bundesjustizminister und heutige Außenminister Heiko Maas (SPD), die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) oder eine Menschenrechtsaktivistin gewesen sein.

Das Verfahren hat eine lange Geschichte. 2017 wurde A. festgenommen. Der Prozessbeginn verschob sich immer wieder. Im Juni 2018 entschied der Staatsschutzsenat am Frankfurter OLG, das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt zu eröffnen. Nach Ansicht des Senats lag kein ausreichender Verdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Daher sah sich das OLG selbst nicht als zuständig an. Gegen diesen Beschluss legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Senatsbeschluss daraufhin im August 2019 auf und eröffnete das Hauptverfahren vor dem OLG. Ein früherer Beginn der Hauptverhandlung war nach OLG-Angaben nicht möglich, weil der Senat seit der BGH-Entscheidung stets mit Strafverfahren gegen Angeklagte befasst war, die sich in Untersuchungshaft befanden. Solche Verfahren seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig zu bearbeiten.

Und auch am ersten Prozesstag gegen A. gibt es am Frankfurter OLG nicht nur A.s Verfahren: Die Verhandlung endet am Mittag, weil der Verhandlungssaal am Nachmittag für ein anderes Staatsschutzverfahren gebraucht wird. Auch in den kommenden Wochen werde der Prozess gegen A. halbtags verhandelt, kündigt der Vorsitzende Richter Christoph Koller an.

Die mobile Version verlassen