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Gericht bestätigt frühere Dienstverletzungen von Halles Oberbürgermeister

Gericht bestätigt frühere Dienstverletzungen von Halles Oberbürgermeister

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Der wegen der Impfaffäre unter Druck stehende Oberbürgermeister von Halle an der Saale, Bernd Wiegand (parteilos), hat in einer anderen juristischen Auseinandersetzung eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte Wiegands Verantwortlichkeit für mehrere ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen aus früheren Jahren, wie das Landesverwaltungsamt von Sachsen-Anhalt am Montag mitteilte. Dem Oberbürgermeister werden nun für sechs Monate 20 Prozent seines Gehalts gekürzt.

Hintergrund ist ein gegen Wiegand vom Landesverwaltungsamt eingeleitetes Disziplinarverfahren aus dem Jahr 2019. Darin legte ihm das Amt drei Verstöße unter anderem in Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplans aus dem Jahr 2013 bei der Kommunalaufsichtsbehörde und einem Grundstücksverkauf zur Last und zog disziplinarische Konsequenzen. Dagegen klagte Wiegand. Er kann jetzt noch am Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.

Wiegand wurde wegen der Affäre um vorzeitige Corona-Impfungen Anfang April vom Stadtrat suspendiert. Er hatte eingeräumt, bereits im Januar eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten zu haben, obwohl er laut den Priorisierungsvorgaben der Ständigen Impfkommission noch nicht an der Reihe war. Auch mehrere Stadträte und Mitglieder des Katastrophenstabs wurden geimpft.

Gegen Wiegand läuft deswegen ein weiteres Disziplinarverfahren des Landesverwaltungsamts. Geprüft werden mögliche Dienstvergehen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der Impfabfolge. Im Februar ließ die Staatsanwaltschaft Halle die Diensträume von Wiegand durchsuchen.

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