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Gesetz zum Ausschluss von Nawalny-Anhängern von Wahl in Russland geplant

Gesetz zum Ausschluss von Nawalny-Anhängern von Wahl in Russland geplant

Nawalny - Bild: Yevgeny Feldman/EPA

Das russische Parlament berät ab der kommenden Woche über ein Gesetz, mit dem Unterstützer des prominenten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny von der Parlamentswahl ausgeschlossen werden könnten. Der Gesetzentwurf sieht einen Ausschluss von Mitgliedern „extremistischer“ Organisationen von der Wahl vor. Die Regionalbüros von Nawalnys politischem Netzwerk waren Ende April als „extremistisch“ eingestuft worden, für sein Netzwerk und seine Anti-Korruptionsstiftung hatte die Staatsanwaltschaft diese Einstufung beantragt.

Der Vorsitzende des Parlamentsausschusses zur Untersuchung ausländischer Einflussnahme, Wasily Piskarjow, zeigte sich am Dienstag optimistisch, dass das geplante Gesetz rasch verabschiedet wird. „Die erste Lesung ist am 18. Mai. Es ist wichtig, das nicht herauszuzögern“, erklärte er im Internetdienst Telegram. Voraussichtlich werde das Gesetz bereits vor der Parlamentswahl im September in Kraft treten.

Damit droht nicht nur den Mitgliedern und Aktivisten von Nawalnys Netzwerk, sondern auch zehntausenden weiteren Russen, die das Netzwerk mit Spenden unterstützt haben, der Ausschluss von der Parlamentswahl. Auf der Liste der „extremistischen“ Organisationen stehen neben den Regionalbüros des Netzwerks etwa die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat oder das Terrornetzwerk Al-Kaida.

Ausschusschef Piskarjow betonte, das geplante Gesetz richte sich nicht gegen eine bestimmte Organisation. Wichtigstes Ziel sei vielmehr der Schutz der staatlichen Souveränität. Dem Entwurf zufolge sollen die Leiter von als extremistisch eingestuften Gruppen für fünf Jahre nicht bei Wahlen kandidieren dürfen. Mitglieder und andere in die Arbeit solcher Gruppen involvierte Bürger inklusive Geldgebern sollen drei Jahre lang nicht wählbar sein.

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