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Verbraucher dürfen alte Elektrogeräte künftig in Supermärkten abgeben

Verbraucher dürfen alte Elektrogeräte künftig in Supermärkten abgeben

Elektroschrott - Bild: Mehaniq via Twenty20

Ob alte Handys oder defekte Rasierer: Ausrangierte Elektrogeräte dürfen Verbraucher künftig auch in Supermärkten abgeben. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu. Die Neuregelung soll dazu führen, dass mehr Geräte recycelt werden und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Konkret dürfen Elektroaltgeräte dann auch bei vielen Discountern oder anderen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben werden. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte (über 25 Zentimeter) beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Händler selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Betroffen sind etwa 25.000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.

Auch die Hersteller werden in die Pflicht genommen: Sie sollen in Zukunft kleinere Sammelcontainer auf Wertstoffhöfen aufstellen, damit möglichst wenig Altgeräte beim Sammeln und Abholen zerstört werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte das Gesetz scharf. Es verhindere weder den „Wegwerfcharakter vieler Elektrogeräte“ noch sei es geeignet, um das EU-Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent zu erreichen. Im Jahr 2018 wurden nach Angaben des Umweltministeriums rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte gesammelt.

Zudem wird der DUH zufolge nur ein Prozent der mehr als 1,6 Millionen Tonnen Elektroaltgeräte pro Jahr aufbereitet und wiederverwendet – so „werden weiter Schadstoffe freigesetzt und das Klima belastet“, sagte die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

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