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In NRW verhungerter Häftling soll keinen Todeswunsch geäußert haben

In NRW verhungerter Häftling soll keinen Todeswunsch geäußert haben

Symbolbild: Gefängnis

Im Fall eines im Dezember in Nordrhein-Westfalen verhungerten und verdursteten Häftlings haben sich aus einem vertraulichen Papier der Landesregierung Ungereimtheiten ergeben. Laut einem Bericht des Justizministeriums, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe) nach eigenen Angaben vorliegt, äußerte der Untersuchungshäftling in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen nie die Absicht, durch den Verzicht auf Essen und Trinken sterben zu wollen. Vielmehr habe er die Nahrungsaufnahme am 3. November mit der Begründung eingestellt, das Essen sei vergiftet.

Anschließend habe der Mann über Wochen fast nichts gegessen. Am 26. November gab er dem internen Papier zufolge an, „der Teufel sei in ihm, er gehöre in die Klapse“, wie die Zeitung berichtete. Nach einem Monat des Hungerns habe eine Psychiaterin Gründe, die eine Zwangsernährung hätten rechtfertigen können, ausgeschlossen. Dem Bericht zufolge wertete sie den Nahrungsverzicht des Häftlings als „offenkundige Entscheidung, nicht mehr leben zu wollen“, die er bewusst getroffen habe.

An der Darstellung, der Mann habe sich mit klarem Verstand zu Tode gehungert, äußerten Experten laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ Zweifel. In seinem Haftverlauf habe der Mann mehrere Suizidversuche unternommen. In eine Psychiatrie sei er jedoch nicht eingeliefert worden.

Der 67-Jährige starb am 13. Dezember im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg, wie aus einer Gesamtübersicht über besondere Vorkommnisse der NRW-Gefängnisse vom Februar hervorging. Der Vorfall wurde darin als „Tod eines Gefangenen infolge (von) Nahrungs- und Flüssigkeitskarenz“ angegeben.

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