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Rutte sieht wegen Homosexuellen-Gesetz keinen Platz mehr für Ungarn in der EU

Rutte sieht wegen Homosexuellen-Gesetz keinen Platz mehr für Ungarn in der EU

Mark Rutte - Bild: European Union - European Parliament

Der niederländische Regierungschef Mark Rutte hat Ungarn wegen des jüngst verabschiedeten Homosexuellen-Gesetzes scharf kritisiert. „Meiner Meinung nach haben sie in der Europäischen Union nichts mehr zu suchen“, sagte Rutte beim EU-Gipfel in Brüssel. Er könne das aber nicht alleine entscheiden. Dies müssten die anderen 26 Mitgliedstaaten gemeinsam tun.

Ungarns Regierungschef Viktor Orban hatte sich bei dem Gipfel geweigert, das umstrittene Gesetz zurückzuziehen. Es war am Donnerstag in Kraft gesetzt worden und sieht die Beschränkung von Informationen über Homo- und Transsexualität vor. Offizielles Ziel ist der Schutz von Minderjährigen.

Die Staats- und Regierungschefs befassten sich mit dem sensiblen Thema anders als geplant noch vor dem Abendessen. Ungarns Justizministerin Judit Varga wies Ruttes Äußerungen zurück. Sie sei „nur eine weitere Episode aus einer Reihe politischer Erpressungen“, schrieb sie auf Twitter. „Ungarn will die EU nicht verlassen. Im Gegenteil: Wir wollen sie vor Heuchlern bewahren.“

Anders als von Rutte suggeriert, gibt es allerdings auch kein Verfahren, um einen Mitgliedstaat aus der EU zu werfen. Nur aus eigenem Antrieb kann ein Land austreten.

Gegen Ungarn läuft aber wegen rechtsstaatlicher Defizite wie der Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz und Presse- und Meinungsfreiheit bereits ein Strafverfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte auf EU-Ebene führen kann. Bisher gab es für diesen Schritt keine ausreichenden Mehrheiten unter den Mitgliedstaaten.

„Ich kann sie nicht rausdrängen“, sagte Rutte. Die EU müsse im Falle Ungarns Schritt für Schritt vorgehen. Orban müsse klar werden, dass die EU „eine Gemeinschaft von Werten“ sei. „Wir wollen Ungarn in die Knie zwingen.“

Seit Anfang des Jahres hat die EU auch die Möglichkeit, Ländern Gelder zu kürzen, wenn ihre ordnungsgemäße Verwendung durch Rechtsstaatsdefizite beeinträchtigt wird. Allerdings wird dies bisher nicht angewandt. Grund sind Klagen Ungarns und Polens dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof. Nach einer Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs soll das Urteil abgewartet werden, bevor der Mechanismus zum Einsatz kommt.

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