Seit einiger Zeit dürfen Insekten auch in der Europäischen Union legal als Lebensmittel angeboten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese als neuartige Lebensmittel vorher von der Europäischen Kommission zugelassen worden sind. Diese Zulassung ist zudem an klare Kennzeichnungsvorschriften gebunden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt.
Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt sind Insekten in Europa noch nicht Teil der üblichen Ernährung. Sie gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen nach der sogenannten Novel-Food-Verordnung zugelassen werden. Die Hersteller müssen für jedes einzelne Insekt einen sogenannten Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser Basis wird ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, bevor Insekten als Lebensmittel auf den Markt gelangen, so das BVL.
In der EU sind bisher vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen
• Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
• Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
• Hausgrille (Acheta domesticus)
• Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt
Hinweis auf mögliche allergische Reaktion darf nicht fehlen
Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, muss in der Zutatenliste auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handelt. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Auch Herkunft, Lebensmittelsicherheit und Rückstandskontrollen werden, wie bei anderen tierischen Lebensmittel üblich, regelmäßig kontrolliert.