Website-Icon Nürnberger Blatt

Cum-Ex-Affäre: Opposition will E-Mails von Scholz rekonstruieren lassen

Cum-Ex-Affäre: Opposition will E-Mails von Scholz rekonstruieren lassen

Olaf Scholz (über dts Nachrichtenagentur)

Die Bundesregierung stößt mit der Löschung von E-Mail-Postfächern ausgeschiedener Minister auf immer mehr Kritik. Vertreter von CDU und CSU wollen in dem geplanten Untersuchungsausschuss zu der Rolle des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in der Cum-Ex-Affäre erreichen, dass von den Servern des Finanzministeriums entfernte Korrespondenzen wiederhergestellt werden; zu den Löschungen war es nach Scholz’ Wechsel ins Kanzleramt im Dezember 2021 gekommen. „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Beweismittel zu sichern“, sagte der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer der „Welt am Sonntag“.

Hauer ist Obmann seiner Fraktion im Finanzausschuss des Bundestags und soll auch dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss angehören, der noch vor der Sommerpause seine Arbeit aufnehmen könnte. „Wir werden auch versuchen, die Herausgabe von Datenträgern zu erreichen und Experten mit der Wiederherstellung gelöschter Daten zu beauftragen, um gelöschte E-Mails und Kalendereinträge einzusehen“, fügte er hinzu. Hintergrund sind Praktiken der Bundesregierung, über die die „Welt am Sonntag“ im Dezember berichtet hatte: Das Kanzleramt und die Ministerien löschen demnach routinemäßig komplette Mailpostfächer, sobald Bedienstete ausscheiden – egal ob es um Sachbearbeiter geht oder um Minister.

Nach dem Regierungswechsel Ende 2021 geschah dies bei der langjährigen Kanzlerin Angela Merkel ebenso wie bei Scholz. Wie mehrere Bundesministerien der „Welt am Sonntag“ bestätigten, wird auch der Inhalt von Mobiltelefonen beim Ausscheiden von Ministern routinemäßig gelöscht. Laut Archivgesetz müssen die Ministerien eigentlich „alle Unterlagen, die bei ihnen vorhanden sind“ und nicht mehr benötigt werden, dem Bundesarchiv anbieten.

Die Bundesregierung argumentiert, dass Minister wie einfache Sachbearbeiter von selbst dafür sorgen, wichtige Nachrichten zuvor zu den Akten zu geben. „Für die Löschung des E-Mail-Postfaches oder des Mobiltelefons“, so das Bundesinnenministerium, bedürfe es keiner gesonderten Regelung oder Entscheidung, da sich im Postfach ausgeschiedener Mitarbeiter „keine aktenrelevanten Informationen mehr befinden“. Eventuell verstoßen die Löschungen aber sogar gegen das Strafgesetzbuch.

Paragraf 303a verbietet die Vernichtung von Daten. Mehrere Strafrechtler bestätigten auf Anfrage, dass dieser Passus auch für die Bundesverwaltung gelte. Der frühere Linken-Abgeordnete und Finanzexperte Fabio de Masi überlegt darum, im Fall von offenbar gelöschten Mails aus dem Finanzministerium Strafantrag zu stellen.

„Regierungen greifen immer wieder zu rechtswidrigen Löschungen, um unbequeme Informationen nicht herausgeben zu müssen“, sagte er der „Welt am Sonntag“. „Daher ist es höchste Zeit, dass Staatsanwälte und Gerichte eingreifen.“

Copyright
Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
Nutzungsrechte erwerben?
Die mobile Version verlassen