Website-Icon Nürnberger Blatt

Grüne für höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung

Grüne für höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung

Pflegekraft (über cozmo news)

Grünen-Chefin Ricarda Lang spricht sich mit Blick auf die Pflegereform für eine bessere Finanzausstattung und eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. „Pauschale Beitragserhöhungen werden bei einem kleinen Brutto deutlich spürbar – wir sollten daher zum einen ausreichend öffentliche Mittel einsetzen und zum anderen endlich die Beitragsbemessungsgrenze anheben, was zu deutlichen Mehreinnahmen für die Versicherung führt“, sagte Lang der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „So schonen wir Menschen mit geringen und mittleren Einkommen, nehmen höhere Einkommen in die Verantwortung und sorgen für mehr Gerechtigkeit innerhalb der Pflegeversicherung.“

Auch Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegten, bräuchten deutlich mehr Unterstützung. „Sie tragen als oft unsichtbare Säule das Pflegesystem maßgeblich mit. Die Anhebung des Pflegegelds muss spürbar und dynamisch sein, also auch der Inflation Rechnung tragen. Sich um seine Liebsten zu kümmern, darf in Deutschland kein Armutsrisiko bedeuten.“ Für ihre Partei habe eine „solide Finanzierung, der Schutz von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen und Entlastung für Menschen, die zu Hause pflegen“ Priorität. Die Pflegereform soll am Freitag abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden.

Sie sieht eine Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung schon ab diesem Juli vor. Der allgemeine Beitragssatz soll von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent steigen. Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent.

Für Eltern wird der Pflegebeitrag vom zweiten Kind an bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert. Über die genaue Ausgestaltung gibt es noch Diskussionen zwischen SPD, Grünen und FDP.

Copyright
Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
Nutzungsrechte erwerben?
Die mobile Version verlassen