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Innenministerin Behrens lehnt Taser für alle Polizisten in Niedersachsen ab

Innenministerin Behrens lehnt Taser für alle Polizisten in Niedersachsen ab

Polizei (Archiv) (via dts Nachrichtenagentur)

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hat der Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), alle Polizisten in Niedersachsen mit Tasern auszustatten, eine klare Absage erteilt.

„Es geht darum, unserer Polizei die Einsatzmittel zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre tägliche Arbeit braucht. Nach Einschätzungen der Praktiker in der Polizei gehören die sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräte auch nach intensiver Prüfung für den Streifendienst eben nicht dazu“, sagte die SPD-Politikerin auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) und bekräftigte: „Deshalb bleiben wir in Niedersachsen dabei, dass der Einsatz von Tasern dem Spezialeinsatzkommando vorbehalten bleibt.“

Laut Innenministerium werden Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich Taser genannt, bei der Polizei Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2001 durch das Spezialeinsatzkommando (SEK) verwendet. DPolG-Landesvorsitzender Patrick Seegers hatte seinen Vorstoß in der NOZ damit begründet, dass Polizisten nach dem erfolglosen Einsatz ihres Körpers und des Schlagstocks oder Pfefferspray schließlich nur der Griff zur Waffe bleibe. „Wir plädieren hier sehr dafür, eine weitere Zwischenlösung in Form eines Tasers zu installieren. Auch deshalb, weil es mit unseren Polizisten immer etwas macht, wenn sie mit einer Schusswaffe auf Personen zielen müssen“, sagte Seegers.

In anderen Bundesländern habe sich der Einsatz von Tasern bewährt. Es sei Zeit, dass Niedersachsen nachziehe. Ministerin Behrens indes sieht keinen Handlungsbedarf. Mit dem Reizstoffsprühgerät, dem Schlagstock sowie der Schusswaffe stünden unterschiedliche Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und Waffen für unterschiedliche Distanzen zur Verfügung. Eine taktische Lücke bestehe nach Einschätzung der Polizei Niedersachsen nicht. In Hochstresssituationen würde zudem die Auswahl des geeigneten Einsatzmittels zu einer erheblichen Erhöhung der Komplexität führen. „Daraus ergibt sich ein Risiko durch die Verwechslungsgefahr“, hieß es aus dem Innenministerium.

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