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So können Betriebe ihr geistiges Eigentum schützen

So können Betriebe ihr geistiges Eigentum schützen

Rechtsschutz (über putilich)

Innovative Erfindungen, der eigene Markenname oder ein ansprechendes Produktdesign: Geistiges Eigentum ist für viele kleine und mittlere Unternehmen die Basis für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Daher sollten sie es gegen Diebstahl und Nachahmung schützen.

Wie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) ihre Konzepte, Schöpfungen und Geschäftsideen rechtlich absichern können, erklärt Florian Lampe von der „NÜRNBERGER Versicherung“.

Gewerbliche Schutzrechte

Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten, um ihr geistiges Eigentum zu schützen. „Zu den sogenannten gewerblichen Schutzrechten zählen unter anderem der Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designschutz“, so Lampe. „Diese werden in ein amtliches Register eingetragen und sichern dem Rechteinhaber zu, über die Nutzung und Verwertung, zum Beispiel einer Erfindung, zu entscheiden. Um im Ernstfall gegen Betrüger vorgehen zu können, müssen Betriebe sich diese Schutzrechte einholen.“ Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Schutzrecht. „Bei einer technischen Erfindung, die gewerblich verwertbar ist, ist zum Beispiel eine Patentanmeldung die richtige Vorgehensweise“, ergänzt der Experte.

Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung

Über das Urheberrecht können Betriebe Ideen absichern. Dazu gehören laut Gesetz persönliche geistige Schöpfungen der Literatur, Kunst und Wissenschaft, also zum Beispiel Bauwerke, Reden und Fotoaufnahmen, aber auch Computerprogramme, technische Zeichnungen oder Tabellen. Urheberrechte entstehen automatisch mit der Schöpfung. Das heißt, Unternehmen müssen diese im Gegensatz zu gewerblichen Schutzrechten nicht extra beantragen. „Um im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie dennoch den Schaffungsprozess von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, genau dokumentieren, am besten mit einem sogenannten notariellen Prioritätsnachweis“, so Lampe.

Können Unternehmen Geschäftsideen schützen?

Vor allem junge Gründer und Start-ups haben zunächst nur eine reine Geschäftsidee. „Diese können sie allerdings nicht gesetzlich schützen, da das dem Wettbewerbsprinzip widersprechen würde“, erklärt der Experte. „Hat ein Unternehmen die Umsetzung der Idee jedoch bereits konkret geplant und kann beispielsweise erste Designs oder Produktionsverfahren vorweisen, sind unter Umständen Schutzrechte wie das Patentrecht oder der Gebrauchsmusterschutz anwendbar. Ob dies zutrifft, ist jedoch vom individuellen Einzelfall abhängig und muss meist von einem Experten, etwa einem Patentanwalt, bewertet werden.“

Gesetzlicher Schutz für Betriebsgeheimnisse

„Eine wichtige Rolle für den Unternehmenserfolg spielen in vielen Branchen Rezepte oder Prototypen, aber auch andere Betriebsgeheimnisse wie Kundendaten, bei denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht“, so Lampe. „Diese können Firmen allerdings weder mit gewerblichen Schutzrechten noch durch das Urheberrecht absichern.“

Daher wurde 2019 das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) eingeführt. Es verbietet in § 4 unter anderem unberechtigten Dritten, sich Zugang zu beispielsweise Dokumenten, Gegenständen und elektronischen Dateien zu verschaffen. Auch das Aneignen oder Kopieren ist für sie verboten.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Geheimnisinhaber angemessene Schutzmaßnahmen trifft und Geschäftsgeheimnisse gegen unberechtigten Zugriff schützt, also etwa Dateien verschlüsselt.

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