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Drohnenführerschein läuft ab: Ab Ende 2025 müssen Piloten ihre Lizenz verlängern

Drohnenführerschein läuft ab: Ab Ende 2025 müssen Piloten ihre Lizenz verlängern

Drohne (über alexsalcedo)

Ab Ende 2025 verlieren die ersten EU-Drohnenführerscheine ihre Gültigkeit. Wer seine Lizenz nicht rechtzeitig verlängert, muss mit zusätzlichem Aufwand, erneuten Prüfungen und höheren Kosten rechnen. Hintergrund ist die seit 2019 geltende europäische Drohnenverordnung, die die Ausbildung und Zertifizierung von Drohnenpiloten in der EU vereinheitlicht hat.

Welche Lizenzen betroffen sind

Je nach Drohne und Einsatzgebiet gibt es drei Qualifikationen:

LizenzEinsatzbereichGültigkeit
A1/A3 KompetenznachweisFlugbetrieb in der offenen Kategorie, außerhalb von Menschenansammlungen5 Jahre
A2-FernpilotenzeugnisFliegen näher an Menschen, schwerere Drohnen (bis 4 kg)5 Jahre
STS-FernpilotenzeugnisSpezielle Szenarien, z. B. automatisierte oder risikoreichere Flüge5 Jahre

Die ersten Nachweise wurden Ende 2020 ausgestellt – damit laufen sie ab Dezember 2025 bis Anfang 2026 erstmals ab.

So lässt sich der Drohnenführerschein verlängern

A1/A3:

A2:

STS-Fernpilotenzeugnis:

Für jede Verlängerung erhebt das Luftfahrt-Bundesamt eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro.

Warum sich frühes Handeln lohnt

Wer den Ablauf der Frist versäumt, muss beispielsweise den A2-Schein komplett neu machen – inklusive Prüfungen, Praxisteil und höherer Kosten. Frühzeitige Verlängerung spart daher nicht nur Geld, sondern verhindert unnötigen Prüfungsstress.

Tipps für Drohnenpiloten

Fazit

Die Verlängerung des Drohnenführerscheins ist unkompliziert – solange man sie nicht vergisst. Wer rechtzeitig aktiv wird, spart Zeit, Kosten und vermeidet die erneute Komplettprüfung. Ende 2025 läuft die erste große Welle an Lizenzen aus – für viele Piloten heißt das: Jetzt handeln.

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