Die Entscheidung des Bundesgerichtshof ist überfällig. Wer heute noch glaubt, Immobilienmakler könnten sich beim Thema Diskriminierung hinter dem Vermieter „verstecken“, hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entweder nicht verstanden – oder bewusst ignoriert. Der BGH stellt nun klar: Auch Makler haften direkt, wenn sie Menschen beim Zugang zu Wohnraum benachteiligen.
Das ist kein juristisches Feintuning, sondern eine Grundsatzfrage. Wohnraum ist kein Luxusgut, sondern existenziell. Wer hier selektiert, filtert oder sortiert – etwa nach Namen, vermuteter Herkunft oder anderen geschützten Merkmalen –, greift tief in die Lebensrealität von Menschen ein. Dass dies nicht folgenlos bleiben darf, ist keine politische Haltung, sondern geltendes Recht.
Besonders deutlich wird das Urteil dort, wo es wehtut: im Alltag der Branche. Besichtigungstermine sind kein neutraler Verwaltungsakt, sondern ein entscheidender Zugangspunkt. Wer hier diskriminiert, entscheidet faktisch über Chancen – lange bevor ein Vermieter überhaupt auswählt. Genau deshalb ist die Argumentation, Makler seien „nur Vermittler“, von Anfang an vorgeschoben gewesen.
Dass selbst der „Immobilienverband Deutschland IVD“ seit Jahren empfiehlt, Makler müssten ihre Prozesse AGG-konform gestalten, entlarvt die Praxis vieler Unternehmen. Das Wissen war da. Die Verantwortung auch. Gefehlt hat häufig nur der Wille, saubere, überprüfbare Abläufe einzuführen – oder sich klar gegen diskriminierende Vorgaben von Auftraggebern zu stellen.
Ja, das AGG kennt Ausnahmen im Wohnraummietrecht. Aber diese sind eng, begründungspflichtig und kein Freibrief. Wer sie nutzen will, muss dokumentieren, erklären und im Zweifel darlegen können, warum eine Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt war. Alles andere ist kein Grenzfall, sondern Rechtsbruch.
Der BGH hat nun unmissverständlich klargemacht: Transparente Prozesse schützen nicht nur Wohnungssuchende, sondern auch Makler selbst. Wer standardisiert, sachlich auswählt und dokumentiert, reduziert Risiken. Wer weiter nach Bauchgefühl, Vorurteilen oder stillschweigenden Vorgaben agiert, handelt künftig auf eigenes Risiko.
Dieses Urteil ist kein Angriff auf die Immobilienbranche. Es ist eine Erinnerung an ihre Verantwortung. Und eine klare Ansage: Diskriminierung ist kein Betriebsunfall. Sie ist ein Verstoß – und jetzt auch eindeutig haftungsrelevant.
