Der Unternehmer Theo Müller ist mit seiner Klage gegen die Nichtregierungsorganisation „Campact“ vor dem Landgericht Hamburg deutlich gescheitert. Das Gericht entschied, dass Campact weiterhin äußern darf, Müller unterstütze die Alternative für Deutschland. Juristisch ist das Urteil klar. Politisch ist es brisant.
Der Versuch, Kritik gerichtlich zu ersticken
Wer als Unternehmer den öffentlichen Diskurs sucht oder zumindest nicht scheut, muss Kritik aushalten. Stattdessen entschied sich Müller für den juristischen Weg – mit dem Ziel, eine zivilgesellschaftliche Organisation zum Schweigen zu bringen. Das ist legitim im Rechtsstaat. Aber es ist auch ein Signal.
Denn Klagen dieser Art wirken nicht nur wie der Versuch, eine konkrete Behauptung zu unterbinden. Sie entfalten eine abschreckende Wirkung gegenüber Kritikern. Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann Druck erzeugen – selbst dann, wenn die Erfolgsaussichten unsicher sind.
Das Gericht hat diesem Vorgehen nun eine Grenze gesetzt.
Öffentlichkeit ist kein PR-Raum
Wenn Verbindungen oder Nähe zu einer Partei thematisiert werden, gehört das zur öffentlichen Auseinandersetzung – insbesondere dann, wenn es um die AfD geht, deren politische Positionen seit Jahren Gegenstand kontroverser Debatten sind.
Anstatt sich mit der inhaltlichen Kritik auseinanderzusetzen oder Transparenz zu schaffen, wählte Müller den Weg über das Gericht. Das kann man als Verteidigung verstehen. Man kann es aber auch als Versuch werten, unliebsame Diskussionen zu delegitimieren.
Das Urteil legt nahe: Öffentliche Akteure müssen sich der öffentlichen Bewertung stellen.
Eigentor mit Ansage
Der Prozess dürfte am Ende mehr Aufmerksamkeit erzeugt haben als die ursprüngliche Kritik. Wer gegen zivilgesellschaftliche Organisationen klagt, riskiert genau das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war: eine Verstärkung der Debatte.
Der Rechtsstaat hat entschieden. Und er hat deutlich gemacht, dass Kritik an einflussreichen Unternehmern kein Tabu ist.
