Website-Icon Nürnberger Blatt

Silvester in Nürnberg – Darauf müsst Ihr achten

Silvester in Nürnberg – Darauf müsst Ihr achten

Symbolbild: Silvester

Nur noch eine Woche, dann wird auf der ganzen Welt wieder geböllert. Tradition, Spaß oder doch nur unnötiger Lärm und Müll? In Nürnberg werden nach der Silvesternacht jährlich rund 20 Tonnen Müll eingesammelt.

Nun soll etwas dagegen unternommen werden, indem die Stadt das Abrennen von Feuerwerk in der Innenstadt verbietet. Dies fordert zumindest Thomas Schrollinger von der ÖDP in einem Antrag. In der Innenstadt gibt es bereits seit mehreren Jahren zwei Verbotszonen: Im Bereich rund um die Lorenzkirche und um die Kaiserburg.

Feuerwerkskörper dürfen aber auch nicht in unmittelbare Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden.

Ein weiteres Problem ist der entstehende Feinstaub an Silvester. Im vergangenen Jahr soll der gemessene Wert auf über 400 Mikrogramm pro Kubikmeter am Jakobsplatz geklettert sein. Das entspricht ein Anstieg von etwa 370 Mikrogramm im Durchschnitt.

Wir haben für Euch zusammegefasst, was erlaubt ist und was nicht.

Wo dürfen Feuerwerkskörper nicht abgebrannt werden?

In der Silvesternacht dürfen auf der Nürnberger Burg zwischen 21 Uhr und 2 Uhr im gesamten Bereich zwischen Stadtfreiung, Landfreiung, Kaiser-Stallung, Luginsland-Turm, Ölberg und Burgstraße ab Schildgasse keine Kracher abgebrannt werden. Die Bereiche werden mit Verbotsschildern gekennzeichnet und von der Polizei kontrolliert. Auch auf dem alljährlichen Silvestival ist das Abfeuern von Raketen und Böllern untersagt. Sonst ist das Böllern und Abfeuern von Silvesterraketen erlaubt.

Welche Feuerwerkstypen dürfen verwendet werden?

Nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper dürfen angezündet werden. Sie sind mit dem Kürzel BAM gekennzeichnet. Böller und Raketen der Kategorie 2 dürfen nur am 29., 30. und 31. Dezember in Läden verkauft werden. Pyrotechnische Gegenstände dürfen hingegen nicht abgebrannt und verwendetet werden. Darunter fallen unter anderem Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen.

Darf jeder Feuerwerkskörper jeglicher Art kaufen?

Kracher der Kategorie 2 dürfen nicht an Minderjährige verkauft oder abgegeben werden. Dagegen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 auch an Kinder ab 12 Jahren überreicht werden.

Die mobile Version verlassen