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Der Berliner Mietendeckel ist in Kraft getreten

Der Berliner Mietendeckel ist in Kraft getreten

Symbolbild: Berlin

Am heutigen Sonntag ist das Gesetz zum Mietendeckel in der Hauptstadt Berlin in Kraft getreten. Aber worum geht es beim Mietendeckel, wie hoch dürfen die Mieten jetzt sein und für wen gilt der Mietendeckel? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel geklärt.

Worum geht es beim Mietendeckel?

Die Mieten in der deutschen Hauptstadt werden für fünf Jahre eingefroren. Ab 2022 ist aber ein Inflationsausgleich von 1,3 Prozent zulässig. Modernisierungen dürfen künftig ohne Genehmigung nur in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter und Monat umgelegt werden. Für Kosten, die darüber liegen, sollen Förderprogramme genutzt werden.

Wie hoch dürfen die Mieten künftig sein?

Wie hoch Mieten für einfache, mittlere und gute Lagen sein dürfen, ist künftig in einer Tabelle definiert. Wuchermieten sollen abgesenkt werden. Bei Wiedervermietung gilt die Vormiete. Falls diese höher ist, soll die Tabellenmiete greifen.

Für wen gilt der Mietendeckel?

Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Gebäude, die nach 2014 erbaut wurden, sind ausgenommen.

Wann tritt der Mietendeckel in Kraft?

Der Mietendeckel soll am 23. Februar in Kraft treten. Allerdings soll er rückwirkend ab dem 18. Juni 2019 gelten.

Wie sind die Reaktionen auf den Mietendeckel?

Der Mietendeckel ist stark umstritten. Die CDU-Bundestagsfraktion will ihn vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen lassen. Der Antrag soll noch vor der Sommerpause gestellt werden.

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