Website-Icon Nürnberger Blatt

DAS ist der Unterschied zwischen Ausgangssperre und Quarantäne!

DAS ist der Unterschied zwischen Ausgangssperre und Quarantäne!

Kranke Frau schneuzt sich die Nase - Bild: SAT.1

Ausgangssperre und Quarantäne sind zwei Begriffe, mit denen wir im Zuge der Coronakrise täglich konfrontiert werden. Doch was bedeuten sie eigentlich genau? Und wo liegt der Unterschied?

Zunächst schauen wir uns die Quarantäne an

Laut Robert Koch-Institut (RKI) handelt es sich dabei um „eine behördlich angeordnete, zeitweilige Absonderung gesunder Personen, die verdächtig sind, von einer kontagiösen Krankheit angesteckt zu sein.“ Kontagiös bedeutet ansteckend.

Die im Rahmen der Corona-Pandemie angeordnete „Quarantäne“ von bereits Erkrankten ist, per Definition eine „Isolierung“. Wird im Bezug auf das Coronavirus eine häusliche Quarantäne angeordnet, darf man die Wohnung für 14 Tage nicht mehr ohne die Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamts verlassen.

Auch der Besuch von Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, ist dann strikt verboten. Verstöße dagegen können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Nun schauen wir uns die Ausgangssperre an

Der Begriff „Ausgangssperre“ bezeichnet das politisch, militärisch oder polizeilich verordnetes Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten, beziehungsweise das eigene Haus zu verlassen. Die Ausgangssperre wird dabei länderspezifisch unterschiedlich geregelt.

Laut einer Berichterstattung des „MDR“ könnten Bank- und Arztbesuche, die Fahrt zur Arbeit, Einkäufe, Gassigehen mit dem Hund, Familienzusammenführungen und die Betreuung Hilfsbedürftiger im Rahmen einer in Deutschland verhängten Ausgangssperre weiterhin erlaubt sein.

Jedoch: Beide Begriffe machen eines deutlich – Zuhause bleiben ist aktuell wohl die beste Idee.

Die mobile Version verlassen