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Kontaktverbot: Was darf ich jetzt noch und was ist verboten?

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Bild: Nürnberger Blatt

Helfen Sie mit das Infektionsrisiko einzudämmen“, so hallt es aus Lautsprechern eines Polizeiautos. Seit Montagmorgen hat Deutschland das öffentliche Leben auf das Allernotwendigste heruntergefahren. Rausgehen ist nur unter Ausnahmen erlaubt.

Welche Regelungen gelten genau und was hat sich geändert? Wer aus dem Haus geht, darf dass in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder mit einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört.

Grundsätzlich sollte man das Haus allerdings nur in Ausnahmefällen verlassen. Zum Beispiel um zu arbeiten, einzukaufen oder um zum Arzt zu gehen. Auch dringende Termine bei Behörden oder Gerichten sind erlaubt. Ebenso darf das Haus verlassen, wer Blut spendet.

Wer Sport treibt oder sich an der frischen Luft bewegen will, darf ebenfalls raus. Notwendig ist aber hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Dieser Abstand gilt auch in Geschäften. Generell gilt ein Besuchsverbot für Patienten in Krankenhäusern und Bewohnern von Pflegeheimen. Aber auch hier gibt es einzelne Ausnahmen.

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