Website-Icon Nürnberger Blatt

Corona-Beschränkungen: Das ändert sich ab 20. April in Bayern!

Corona-Beschränkungen: Das ändert sich ab 20. April in Bayern!

Landeshauptstadt München

Ab kommenden Montag dürfen sich bayerische Bürger erstmals nach vier Wochen wieder mit einem Freund oder einer Freundin treffen und gemeinsam einen Spaziergang unternehmen. Das war bislang strikt verboten, jedoch ausschließlich in Bayern. Bisher war das Spazierengehen nur mit Angehörigen des eigenen Haushaltes erlaubt.

Außerdem wurden neue Regelungen für die bayerische Wirtschaft getroffen. Öffnen dürfen, ebenfalls ab Montag, 20. April, wieder Bau- und Gartenmärkte. Ab dem 27. April dann zusätzlich Geschäfte bis 800 Quadratmeter, jedoch nur mit Einlasskontrollen und maximal 40 Personen im gesamten Laden. Zusätzlich dürfen, ebenfalls ab dem 27. April, KFZ-, Fahrrad- und Buchhändler jeglicher Größe ihre Läden wieder öffnen. Ab 4. Mai sollen auch wieder Friseur- und Kosmetikbetriebe, jedoch unter strengen Hygienemaßnahmen, ihre Läden öffnen dürfen.

Geschlossen bleiben weiterhin Bars, Restaurants und Cafés sowie Hotels für touristische Übernachtungen. In den Schulen findet ab dem 27. April wieder Unterricht statt aber nur für Abschlussklassen an den Gymnasien, Real- und Mittelschulen. Frühestens ab 11. Mai findet dann wieder Unterricht für Schüler, die ihren Abschluss 2021 machen, statt. Alle weiteren Schüler werden weiter daheim unterrichtet.

Vorlesungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten finden bis auf Weiteres rein digital statt. Jedoch sollen Prüfungen wie das Schreiben von Klausuren möglich sein. Grundschulen und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen.

Die mobile Version verlassen