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CDU: Satzungskommission einigt sich auf Kompromiss zur Frauenqoute

CDU: Satzungskommission einigt sich auf Kompromiss zur Frauenqoute

Schriftzug der CDU - Bild: Olaf Kosinsky

In der CDU soll es erstmals eine verbindliche Frauenquote für die Besetzung von Parteiämtern geben. Ab kommendem Jahr sollen mindestens 30 Prozent der Vorstandsämter ab der Kreisebene mit Frauen besetzt sein: Darauf einigte sich die Satzungskommission der Partei in einer mehrstündigen Sitzung in der Nacht zu Mittwoch, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Parteikreisen erfuhr. Die Quote soll schrittweise angehoben werden auf 40 Prozent ab dem Jahr 2023 und 50 Prozent ab dem Jahr 2025. Beschlossen werden soll die Neuregelung vom Parteitag im Dezember.

Ausnahmen von der Pflichtquote sollen dann gelten, „wenn nicht genügend Frauen zu ihrer Einhaltung kandidieren“, wie es aus der Partei hieß. Die für Frauen reservierten Ämter sollen dann unbesetzt bleiben. Jeder Kreisvorsitzende soll verpflichtet werden, über die Entwicklung des Frauenanteils und die Maßnahmen zur Frauenförderung Bericht zu erstatten.

Auf eine verpflichtende Quote für Listenkandidaten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen konnte sich die Kommission nicht einigen. Hier zeichnet sich laut CDU-Kreisen eine Soll-Bestimmung ab: Unter den ersten zehn Listenplätzen mit Wahlkandidaten sollen ab 2021 mindestens drei Frauen sein. Ab 2023 sollen es vier Frauen sein, ab 2025 dann fünf Frauen. 

Bei der Neuregelung handelte es sich um einen Kompromiss, der in zähen Verhandlungen erzielt wurde. Der ursprüngliche Entwurf der von Generalsekretär Paul Ziemiak geleiteten Satzungskommission hatte weiter gehende Ziele verfolgt: Er sah eine Pflichtquote von 50 Prozent ab dem Jahr 2023 vor – für Parteiämter wie für Kandidatenlisten. Dagegen hatte es aber in Teilen der Partei massiven Widerspruch gegeben. Die Satzungskommission hatte ihre Beratungen in der Nacht unterbrochen, am Mittwochmorgen sollten sie weitergehen. 

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