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Doppelbesteuerung: Steuerzahlerbund hofft auf Urteil zu Rentenbesteuerung zugunsten der Senioren

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Der Bund der Steuerzahler hofft, dass der Bundesfinanzhof bis Jahresende über die Rentenbesteuerung zugunsten der Senioren entscheidet. „Eine Doppelbesteuerung von Renten ist tabu, dies hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der „Rheinische Post“ vom Freitag. „Jetzt geht es konkret um die Frage, ob sie in der Praxis dennoch vorkommt.“ 

Der Steuerzahlerbund erwarte mit Spannung die anstehenden Entscheidungen, „die auch für andere Senioren wichtig sind“. Bisher habe sich die Politik vor allem mit der Höhe der Bruttorente befasst. „Für die Senioren ist aber entscheidend, was ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unterm Strich zum Leben bleibt“, betonte Holznagel.

Der Bundesfinanzhof (BFH) will noch in diesem Jahr über die Rentenbesteuerung entscheiden, gegen die ein Ruheständler geklagt hatte.

Seit dem Jahr 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Rente schrumpft über die Jahre. Ab 2040 sollen dann die gesetzlichen Renten komplett besteuert werden. 

Der BFH-Richter Egmont Kulosa hatte bereits im vergangenen Jahr die Ansicht vertreten, dass die Rentenbesteuerung verfassungswidrig sei, wie die „Süddeutsche Zeitung“ damals berichtet hatte. Die nachgelagerte Rentenbesteuerung führe zu einer Doppelbesteuerung, weil schon während des Erwerbslebens die Beitragszahlungen an die Rentenkasse steuerlich belastet würden, argumentierte demnach der Richter.

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