Ein Ehepaar aus Bayern muss auch 2020 den Solidaritätszuschlag zahlen. Die Festsetzung sei rechtens, entschied das Finanzgericht Nürnberg am Mittwoch. Die Kläger waren gegen die Festsetzung von Vorauszahlungen für den Zuschlag ab 2020 vorgegangen. Aus ihrer Sicht sei die Festsetzung verfassungswidrig. Dies sahen die Richter jedoch nicht so. Zum Teil bekam das Paar dennoch Recht, denn das Finanzamt habe die ab 2021 geänderten Bemessungsgrundlagen und Zuschlagssätze nicht berücksichtigt.
Der Solidaritätszuschlag soll nach der bisherigen Gesetzeslage ab dem 1. Januar für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen, für weitere sechseinhalb Prozent wird er verringert. Der Zuschlag war 1991 eingeführt worden, um die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung bewältigen zu können.