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NRW-Gremium für Stärkung des Verfassungsschutzes und Datenbank für Ohrabdrücke

NRW-Gremium für Stärkung des Verfassungsschutzes und Datenbank für Ohrabdrücke

Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender

Nach mehr als zweijähriger Arbeit hat eine Regierungskommission in Nordrhein-Westfalen Vorschläge für Verbesserungen der Sicherheitsarchitektur vorgelegt. In ihrem am Donnerstag veröffentlichten Abschlussbericht schlägt das Expertengremium „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ unter dem Vorsitz des CDU-Politikers Wolfgang Bosbach unter anderem eine Stärkung des Verfassungsschutzes, die Optimierung der Öffentlichkeitsfahndung, die Vermessung der Funkzellen und die Schaffung einer Datenbank für Ohrabdrücke vor.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die unabhängige 16-köpfige Kommission Ende 2017 einberufen. Das ehrenamtliche Gremium präsentierte nun mehr als 150 Empfehlungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstruktur in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus.

Dabei spricht sich die Kommission unter anderem für eine Stärkung des Verfassungsschutzes von Bund und Ländern aus. Insbesondere zur Bekämpfung der Spionage und bei der Beobachtung bundesweit agierender Vereine oder Parteien sei eine Bündelung der Verfassungsschutzaufgaben durch den Bund sinnvoll, heißt es in dem Abschlussbericht. Kleinere Verfassungsschutzämter auf Länderebene seien hier auf Unterstützung angewiesen.

Nordrhein-Westfalen sei zwar aufgrund seiner Größe und seiner personellen Ressourcen in der Lage, den Verfassungsschutz des Landes selbst zu organisieren. Die Sicherheit in anderen Ländern sei aber auch für NRW von Bedeutung.

„Es sollte daher eine Möglichkeit für kleinere Bundesländer geschaffen werden, die Aufgaben des Landesverfassungsschutzes freiwillig auf den Bund zu übertragen oder sich zu Verfassungsschutzverbünden zusammenzuschließen und damit auf einen eigenen Verfassungsschutz zu verzichten“, empfiehlt die Kommission.

Das Gremium plädiert zudem für die Einrichtung einer zentralen Spurendatenbank. Neben Fingerabdrücken und DNA-Spuren könnten an Tatorten häufig auch Abdrücke von Schuhsohlen und Ohren gesichert werden – letztere entstehen, wenn Einbrecher vor der Tat an der Tür horchen und dabei das Ohr anlegen. „Auch diese Spuren sind jedenfalls zeitweise dem individuellen Abgleich zugänglich“, heißt es in dem Kommissionsbericht. In NRW existierten jedoch – wenn überhaupt – nur örtliche Sammlungen dieser Spuren.

„Es muss eine zentrale Datei zur Sammlung und Auswertung dieser Spuren – zum Beispiel beim Landeskriminalamt – geschaffen werden“, forderte die Expertenkommission. Zudem solle geprüft werden, ob automatisierte Datenbanken zum Spurenabgleich wie bei der Auswertung von Fingerabdrücken technisch realisierbar seien. „Ein europäischer Abgleich ist anzustreben.“

Laschet betonte bei der Übergabe des Abschlussberichts, auch im Bund sei „eine grundsätzliche Überarbeitung der Sicherheitsstruktur“ erforderlich. Der NRW-Ministerpräsident kündigte in diesem Zusammenhang einen Sicherheitskongress in der NRW-Vertretung in Berlin an. Zudem werde der Abschlussbericht der NRW-Kommission allen Länderinnenministern zur Verfügung gestellt.

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