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EuGH pocht auf „Neutralität des Internets“

EuGH pocht auf „Neutralität des Internets“

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) pocht auf die Neutralität der Internetzugangsdienste. Sie dürfen keine Pakete anbieten, die bestimmte Anwendungen wie etwa soziale Netzwerke oder Musikstreamingdienste bevorzugen, wie der EuGH am Dienstag in Luxemburg entschied. (Az: C-807/18 und C-39/19)

Mit ihrem Grundsatzurteil legten die obersten EU-Richter erstmals eine Internet-Verordnung aus 2015 aus. Diese schreibt die „Neutralität des Internets“ fest.

Auf dem Prüfstand standen Tarife des ungarischen Unternehmens Telenor, dort einer der wichtigsten Anbieter von Internetzugangsdiensten. Das Unternehmen bietet Datenpakete in den Versionen „MyChat“ und „MyMusic“ an. Dabei ist der allgemeine schnelle Internetzugang auf ein Gigabyte begrenzt, danach ist der Zugang erheblich langsamer. Von dieser Drosselung werden verschiedene Dienste ausgenommen: bei „MyChat“ etwa Facebook, WhatsApp, Twitter und Instagram, bei „MyMusic“ Deezer, Apple Music oder Spotify.

Die ungarische Regulierungsbehörde hielt dies für unzulässig und verbot diese Tarife. Telenor klagte, und das zuständige Gericht in Budapest legte den Streit dem EuGH vor.

Der bestätigte nun die Einschätzung der ungarischen Behörde. Ziel des Neutralitätsgebots seien der freie Zugang und die freie Wahl der Nutzer im Internet. Die hier strittigen Datenpakete seien geeignet, diese Rechte der Endnutzer einzuschränken. Sie erschwerten den Zugang zu nicht beteiligten Angeboten, auch nicht beteiligten Chat- oder Musikangeboten. Die beteiligten Dienste würden dagegen bevorzugt. 

Je mehr Nutzer Datenpakete wie „MyChat“ und „MyMusic“ abonnieren, desto mehr könne dies auch zu einer Konzentration führen und den Zugang zu alternativen Diensten erschweren.

Der EuGH betonte, dass dieser Grundsatz einer „nichtdiskriminierenden Behandlung des Verkehrs“ im Internet unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten ist. Er gilt demnach auch dann, wenn solche Datentarife den Wünschen und dem Nutzungsverhalten der Kunden entsprechen.

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