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Eilantrag gegen Beherbergungsverbot scheitert in Schleswig-Holstein

Eilantrag gegen Beherbergungsverbot scheitert in Schleswig-Holstein

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebieten bleibt in Schleswig-Holstein vorerst bestehen. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig wies am späten Donnerstagabend den Eilantrag einer Familie aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen ab, die ab Freitag auf Sylt Urlaub machen wollte. Der Eilantrag sei unbegründet, entschieden die Richter. (Az. 3 MR 45/20)

Allerdings sahen sie noch viele offene Fragen rund um die Regelung. „In Anbetracht der gegebenen Eilbedürftigkeit beurteilt der Senat die für den Eilantrag maßgeblichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache als offen“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Insbesondere sei in der Kürze der Zeit die Frage nicht zu beantworten gewesen, ob es verhältnismäßig sei, das Beherbergungsverbot an die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen in der Herkunftsregion der potenziellen Urlauber zu knüpfen. 

Das Oberverwaltungsgericht entschied am Donnerstag zudem, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, auf dem Gelände von Schulen und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes vorerst Bestand hat. Gegen die Regelung hatte sich demnach eine Schülerin der Sekundarstufe I gewandt. Beide Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind den Angaben zufolge unanfechtbar.

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