Eine wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Chatgruppe suspendierte Polizistin hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich gegen ihr Dienstverbot geklagt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, war die Suspendierung der Polizistin rechtswidrig und wurde somit aufgehoben. Laut Gericht gibt es keine „zwingenden dienstlichen Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“.
Die Polizistin war den Angaben zufolge verdächtigt worden, in einer Chatgruppe namens „Chat Anton“ mindestens ein Bild mit rechtsradikalem Gedankengut von strafrechtlicher Relevanz erhalten zu haben. Das zuständige Landesamt suspendierte sie daraufhin per Bescheid am 11. September vom Dienst.
Dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht zufolge sei aber nicht festgestellt worden, ob die Polizistin das Bild in der Chatgruppe überhaupt zur Kenntnis genommen habe. Des weiteren zeige die Abbildung nicht Adolf Hitler, sondern einen Ausschnitt aus der Parodie „Weihnachten mit Hitler“.
Der „konkrete Einzelfall“ sei bei der Suspendierung nicht in den Blick genommen worden, monierte das Gericht. Das Fehlverhalten der Beamtin werde im Bescheid des zuständigen Landesamtes außerdem „mit keinem Wort umrissen“. Das Dienstverbot sei demnach sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht rechtswidrig.
Gegen die Entscheidung kann das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.