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Heil plant Mindestanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr

Heil plant Mindestanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr

Was wird alles fürs Homeoffice benötigt? Diverse kostenlose Programme können helfen - goodluz/Shutterstock.com

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) strebt einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr für Arbeitnehmer an. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, hat der SPD-Politiker sein angekündigtes Gesetz für ein Recht auf Homeoffice fertiggestellt und will das „Mobile Arbeit Gesetz“ nun in die Ressortabstimmung geben. Heil begründete seinen Vorstoß auch mit den Erfahrungen der Corona-Zeit. DGB-Chef Rainer Hoffmann begrüßte die Initiative, kritisierte den Anspruch auf 24 Tage jedoch als zu niedrig.

„Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen“, sagte Heil der Zeitung. Wenn beide Elternteile einen Beruf ausübten, in dem mobiles Arbeiten machbar sei, könne nach seinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zuhause arbeiten. „Das erleichtert das Familienleben enorm“, sagte Heil.

Die Corona-Krise habe gezeigt, „dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten.“ Mobiles Arbeiten sei nicht nur etwas für junge Leute, „die mit Laptop und Latte Macchiato im Café sitzen“. Weil mobiles Arbeiten schon für einige fest zur modernen Arbeitswelt gehöre, aber vielen noch nicht ermöglicht werde, sei dafür ein Gesetz erforderlich.

Die 24 Tage möchte der Minister als Untergrenze verstanden wissen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten sich darüber hinaus individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf mehr Heimarbeit verständigen. 

„Alle Beschäftigten bekommen das Recht, mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln“, sagte Heil der „Bild am Sonntag“, verwies aber auch auf die Grenzen der mobilen Arbeit. „Natürlich kann ein Bäcker nicht von zuhause aus Brötchen backen. Deshalb kann ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit ablehnen, wenn er dafür nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe hat.“

Für Arbeitnehmer sei es mit dem Gesetz nicht mehr möglich, mobiles Arbeiten aus Prinzip abzulehnen. „Als Arbeitgeber einfach nur ‚Nein‘ zu sagen, geht mit dem Gesetz nicht mehr. Chef und Mitarbeiter werden in Zukunft darüber auf Augenhöhe verhandeln.“

Darüber hinaus schreibe das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden muss: „Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein“, sagte Heil. Deshalb schreibe das Gesetz die digitale Dokumentation der Arbeitszeiten bei mobiler Arbeit vor. Dies sei technisch sehr einfach über Apps und Programme zu lösen.

Der DGB-Vorsitzende Rainer Hoffmann erklärte, es sei gut, dass Heil „jetzt Nägel mit Köpfen macht, um selbstbestimmtes mobiles Arbeiten zu fördern und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten zu verbessern“. Der geplante Anspruch auf Homeoffice sei „ein wichtiger Meilenstein für die Arbeit der Zukunft“.

Der von Heil geplante Rechtsanspruch von 24 Tagen sei aber „eindeutig zu wenig“, kritisierte Hoffmann. Dies bedeute „gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen“. Dem Bedürfnis vieler Beschäftigter, über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, werde der Gesetzentwurf kaum gerecht. „Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren“, erklärte der DGB-Vorsitzende.

Ein deutlicher Fortschritt seien hingegen die vorgesehenen Gestaltungsoptionen für Tarifvertrags- und Betriebsparteien, um für die Beschäftigten noch weitergehende und bessere Regeln zu vereinbaren.

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