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Scheuer bekam Angebot zu späterer Unterzeichnung von Mautverträgen

Scheuer bekam Angebot zu späterer Unterzeichnung von Mautverträgen

Symbolbild: Vertrag

In der Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur geplatzten Pkw-Maut hat der Chef einer Maut-Betreiberfirma einer wichtigen früheren Aussage von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Bundestag klar widersprochen. Entgegen Scheuers Angaben hätten die Betreiberfirmen bei einem Treffen mit dem Minister im November 2018 angeboten, mit der Unterzeichnung der milliardenschweren Mautverträge bis zum entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Rechtmäßigkeit der Mautpläne zu warten, sagte Klaus-Peter Schulenberg, Vorstandsvorsitzender von CTS Eventim, am Donnerstag in einer Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Pkw-Maut. Scheuer habe den Vorschlag jedoch zurückgewiesen.

Die Betreiber wiesen Scheuer demnach auf die „Risiken eines negativen Urteils“ des EuGH hin. Scheuer habe jedoch deutlich gemacht, dass im Ministerium verschiedene Gutachten vorlägen, die die Maut „einhellig und glasklar“ als konform mit europäischem Recht erklärten. Scheuer habe gesagt, dass der Start der Pkw-Maut „im Wahljahr 2021 völlig inakzeptabel“ wäre. 

Der Minister habe vielmehr gefordert, die Maut müsste schon im Jahr 2020 starten. „Er lehnte es entschieden ab, mit der Unterzeichnung des Vertrags auf den EuGH zu warten“. Scheuer hatte vergangenes Jahr im Bundestag dagegen angegeben, es habe kein Angebot für eine spätere Unterzeichnung der Verträge vonseiten der Betreiber gegeben.

Der EuGH hatte die deutsche Pkw-Maut im Juni 2019 gekippt, da diese ausländische Autofahrer diskriminiere. Die Verträge mit den Betreiberfirmen für das Prestigeprojekt der CSU waren jedoch bereits Ende 2018 unterzeichnet worden.

Der parlamentarische U-Ausschuss des Bundestags arbeitet die Vorgänge rund um die Pkw-Maut auf. Für den Abend war eine Befragung Scheuers durch die Abgeordneten angesetzt; diese drohte sich jedoch wegen der Länge der Befragungen und eines kurzfristig bestellten weiteren Zeugen deutlich zu verzögern.

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