Der Bundesrat hat den Weg für das neue Wahlrecht frei gemacht, mit dem eine weitere Aufblähung des Bundestages vermieden werden soll. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Anfang Oktober beschlossene Gesetze, demzufolge drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden. Zudem sollen weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.
Ziel der Reform ist es, eine zu starke Vergrößerung des Bundestages durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu vermeiden. Für künftige Wahlen ab dem Jahr 2024 soll dafür zudem die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden, was die Zahl der Überhangmandate verringern dürfte. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr aufgrund ihres Zweitstimmenanteils zustehen würden.
Außerdem soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die sich mit weiteren möglichen Wahlrechtsänderungen befasst, darunter eine mögliche Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und Maßnahmen für eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament.
Die Länderkammer billigte zudem eine Änderung des Abgeordnetengesetzes. Sie sieht vor, dass gegen Parlamentarier auch dann ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn sie ihrer Pflicht zur Anzeige von Spenden nicht nachkommen oder gegen das Verbot zur Annahme unzulässiger Zuwendungen verstoßen. Bislang ist ein Ordnungsgeld nur dann fällig, wenn die Abgeordneten die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften verletzen.