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Bundestag macht Weg für zusätzliche Finanzhilfen für Ganztagsbetreuung frei

Bundestag macht Weg für zusätzliche Finanzhilfen für Ganztagsbetreuung frei

Symbolbild: Kinderbetreuung

Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen steht mehr Geld zur Verfügung. Der Bundestag billigte am Donnerstag die Einrichtung eines Sondervermögens von insgesamt 3,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln. Damit soll die Umsetzung des vorgesehenen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung finanziert werden. 

Sogenannte Basismittel von einer Milliarde Euro sollen noch im laufenden Jahr gezahlt werden, eine weitere Milliarde im kommenden Jahr. Zusätzlich stellt der Bund Bonusmittel von noch einmal 1,5 Milliarden Euro bereit, die aber nur Ländern zur Verfügung stehen sollen, die zuvor 2020 und 2021 Basismittel in entsprechender Höhe abgerufen haben. Das Vorgehen soll den Ausbau der Ganztagsbetreuung beschleunigen.

Ziel ist es, fünf Tage die Woche jeweils eine achtstündige Ganztagsbetreuung anzubieten, einschließlich eines verlässlichen Mittagsangebots und der Möglichkeit einer Ferienbetreuung. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 vereinbart.

„Das ist ein echter Gamechanger und zwar in dreifacher Hinsicht: Wir erhöhen damit die Teilhabechancen von Kindern, wir stärken die Familien – insbesondere die Mütter – und wir geben der Gleichstellung von Frauen und Männern neuen Schub“, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zu dem Bundestagsbeschluss. Durch die Corona-Pandemie sei noch einmal deutlich geworden, „wie wichtig eine qualitativ hochwertige und verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur für Familien ist – und damit auch für die gesamte Gesellschaft“.

Rund die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt nach Angaben der Bundesregierung bereits ein Ganztagsangebot. Giffey schätzt den Bedarf allerdings auf 75 bis 80 Prozent. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Die Familienministerin rief Bund und Länder auf, sich noch in diesem Jahr über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu verständigen.

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