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Gericht lehnt Antrag auf Aussetzung von Prozess gegen Halle-Attentäter ab

Gericht lehnt Antrag auf Aussetzung von Prozess gegen Halle-Attentäter ab

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Der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle geht wie geplant weiter. Die Richter am Oberlandesgericht Naumburg (OLG) lehnten am Dienstag einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens beziehungsweise eine mehrwöchige Unterbrechung des Prozesses ab. Die Vorsitzender Richterin Ursula Mertens begründete dies damit, dass sich in der Hauptverhandlung keine neuen Tatsachen ergeben hätten.

Hintergrund des Antrags der Verteidigung war das Ansinnen einiger Anwälte der Nebenklage, einen Unfall während der Flucht des mutmaßlichen Halle-Attentäters Stephan B. als versuchten Mord zu werten. B. hatte nach dem Anschlag auf die Synagoge mit seinem Fluchtwagen einen Mann aus Somalia gestreift und verletzt. Dies ist in der Anklageschrift bisher als fahrlässige Körperverletzung erfasst.

Der Beginn der Plädoyers in dem seit Juli laufenden Prozess ist weiterhin offen. Am Dienstag wurden zunächst weitere Zeugen befragt. Zudem sollte der psychiatrische Sachverständige Norbert Leygraf noch zusätzliche Aussagen zu seinem vor zwei Wochen erstatteten Gutachten machen, in dem er B. für voll schuldfähig erklärt hatte. Die Verteidigung hält Leygraf für befangen beantragte ein neurologisches Gutachten von anderer Seite. Über diesen Antrag muss noch entschieden werden.

Dem mutmaßlichen Halle-Attentäter B. hatte im Juli begonnen. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt.

B. soll am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.

Seine Taten filmte der mit mehreren Waffen und Sprengstoff ausgerüstete B. und stellte die Aufnahmen live ins Netz. Die Gewalttat löste in Deutschland und weltweit Entsetzen aus. 

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft handelte B. aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt. B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt grundsätzlich ein.

Ursprünglich war vom OLG anvisiert, dass möglicherweise bereits in dieser Woche die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung beginnen könnten. Bislang sind mögliche Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.

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