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Lambrecht fordert konsequentes Durchgreifen der Polizei auf Corona-Demos

Lambrecht fordert konsequentes Durchgreifen der Polizei auf Corona-Demos

Symbolbild: Polizei

Nach der eskalierten Corona-Demonstration in Leipzig hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ein entschiedeneres Vorgehen der Polizei gefordert. „Ich wünsche mir ein konsequentes Durchgreifen – wenn Demonstrationen stattfinden, aber klar ist, hier wird gegen Auflagen verstoßen, dass dann zügig und konsequent aufgelöst wird“, sagte Lambrecht am Dienstag in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv. Nur so seien Corona-Einschränkungen in anderen Bereichen zu rechtfertigen.

„Wie soll ich denn jemandem erklären, dass die Hochzeitsfeier aufgelöst wird, weil man sich nicht an Auflagen hält, aber bei Demonstrationen lässt man es laufen?“, fragte die Justizministerin. Es sei oberstes Gebot, dass Demonstrationen gewaltfrei blieben. In Leipzig aber habe es Angriffe auf Polizisten und Journalisten gegeben. „Das geht nicht“, betonte Lambrecht. „Und da muss der Staat auch deutlich machen, wer in diesem Land das Gewaltmonopol hat.“

Bei einer sogenannten Querdenken-Demonstration gegen die Corona-Auflagen mit rund 20.000 Teilnehmern in Leipzig hatte es am Wochenende massive Ausschreitungen gegeben. Nachdem die Polizei die Kundgebung wegen zahlreicher Verstöße gegen die Corona-Auflagen aufgelöst hatte, kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, an denen auch Rechtsextreme und Hooligans beteiligt waren.

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte die Demonstration in der Leipziger Innenstadt kurzfristig erlaubt. Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, übte daran heftige Kritik. Die Entscheidungen mancher Gerichte und die Bewertung der Verhältnismäßigkeit seien nicht nachzuvollziehen, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ vom Dienstag.

Die Verhältnismäßigkeit sei wichtig, aber der Schutz der Gesundheit müsse gewahrt werden, sagte Montgomery weiter. „Wenn ein Verwaltungsgericht ohne Gutachter mit entsprechend hohem medizinischem Sachverstand ein solches Urteil fällt, ist das nicht nachvollziehbar.“

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