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Neues Wahlrecht und Aus für Plastik-Trinkhalme – aber noch kein Bußgeldkatalog

Neues Wahlrecht und Aus für Plastik-Trinkhalme – aber noch kein Bußgeldkatalog

Bundesrat (über cozmo news)

Ein neues Wahlrecht, Verhaltensregeln für Abgeordnete und das Aus für Plastik-Trinkhalme waren am Freitag wichtige Themen im Bundesrat. Im Endlos-Streit um den neuen Bußgeldkatalog für Raser ist noch keine Lösung in Sicht.

Wahlrecht:

Um eine weitere Aufblähung des Bundestages zu vermeiden, gilt für die Wahl im kommenden Jahr die Regelung, dass drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden. Für künftige Wahlen ab dem Jahr 2024 soll dafür zudem die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden, was die Zahl der Überhangmandate verringern dürfte.

Abgeordnetengesetz:

Die Neuregelung sieht vor, dass gegen Parlamentarier auch dann ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn sie ihrer Pflicht zur Anzeige von Spenden nicht nachkommen oder gegen das Verbot zur Annahme unzulässiger Zuwendungen verstoßen. Bislang ist ein Ordnungsgeld nur dann fällig, wenn die Abgeordneten die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften verletzen.

Einwegplastik:

Eine neue Verordnung legt fest, dass etwa Strohhalme, Wattestäbchen, Besteck, Teller, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie „To-Go“- Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor ab Mitte 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen.

Straßenverkehrsordnung:  

Neu geregelt werden die Zuständigkeiten für Bundesstraßen und Autobahnen. Der Bund kümmert sich um Werbung, Ankündigung von Autohöfen und die Genehmigung von Dreharbeiten an Autobahnen. Die Länder sollen weiterhin über Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte und Anordnungen zum Lärmschutz entscheiden. 

Noch keine Einigung wurde im Endlos-Streit um den Bußgeldkatalog für Verkehrssünder erzielt. Ein Kompromissvorschlag, der Fahrverbote bei Tempoüberschreitungen ab 26 Stundenkilometern innerorts und ab 36 Stundenkilometern außerorts vorsieht, ist unter den Ländern nicht mehrheitsfähig. Er stand am Freitag nicht zur Abstimmung.

Pfändungsschutzkonto:

Das „P-Konto“ ermöglicht Schuldnern den Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte. Mit der Neuregelung werden die Möglichkeiten ausgeweitet, Geld anzusparen. Zum Schutz der Schuldner gibt es zudem künftig eine jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen. Außerdem erweitert das Gesetz den Pfändungsschutz für Gegenstände, die zur Ausübung von Religion und Weltanschauung bestimmt sind. 

Kurzarbeitergeld: 

Der Bundesrat hat die Pläne der Bundesregierung gebilligt, die bislang bis Ende Dezember geltenden Corona-bedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 zu verlängern. Damit erhalten Betroffene mit Kindern bis zu 77 Prozent des Verdienstausfalls ab dem vierten Monat und bis zu 87 Prozent ab dem siebten Monat. Betroffene Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 70 Prozent beziehungsweise 80 Prozent. Zunächst muss nun der Bundestag dem Gesetz zustimmen, bevor es dann der Bundesrat endgültig beschließt.

Honorare für Architekten und Ingenieure

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die Verordnung Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.

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