Auch außerhalb von Pandemie-Zeiten soll es einem Medienbericht zufolge die Krankschreibung per Videosprechstunde geben. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstagsausgaben) zitiert. So soll eine erstmalige Krankschreibung und eine Verlängerung auf digitalem Weg auch dann möglich sein, wenn es keinerlei persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt gibt.
„Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer, sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können“, heißt es in dem Entwurf für das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“.
Demnach ist vorgesehen, dass die entsprechende Richtlinie durch das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), angepasst werden soll. Seit Sommer gilt wegen der Corona-Krise, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Videosprechstunde möglich ist.